Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein Abgrund voll Eiseskälte

adler, Kurpfalz, Sunday, 10.01.2010, 00:04 (vor 5835 Tagen) @ Rosi


Bundesgerichtshof
Außerdem sei absehbar gewesen, dass er bei Zahlung der Leibrente zum
Sozialhilfeempfänger werde. Damit sei ein Vertrag zulasten Dritter
geschlossen worden, betonten die Bundesrichter.

Das macht die Sache schon mal klarer. Es geht nicht um Gerechtigkeit für ein Mängelwesen, das wäre vom BGH ja auch wirklich noch immer nicht zu erwarten. Es nur leider so, daß in diesem Fall der Staat herangezogen werden würde. Im Normalfalle muß da nämlich das Mängelwesen für haften. Nur diesmal war es eben nix, mit dem As im Ärmel.

Denn zum Zeitpunkt der
Trennung nach fünf Jahren Ehe hatte der Mann laut BGH ein so geringes
Nettoeinkommen, dass er nach Abzug der vereinbarten Leibrente selbst auf
Sozialhilfe angewiesen war. Die Ehefrau dagegen konnte zusammen mit ihrer
Halbtagstätigkeit als Buchhalterin über Monatseinnahmen von 1530 Euro
zurückgreifen.

Wie verdorben muß frau eigentlich sein die, wenn sie mit einer Halbtagstätigkeit 1.530 Euro für sich alleine zur Verfügung hat und dann trotzdem von dem Menschen, den sie geheiratet und Treue in guten wie in schlechten Zeiten versprochen hatte, von dem Wenigen, das offenbar er zur Verfügung hat, dennoch auch was haben zu wollen?

Da wünsche ich mir das Mittelalter zurück. Diese Tusse gehört auf dem Marktplatz ausgestellt.

Und wieso muß sie eigentlich nicht ihm etwas abgeben, da sie ja offenbar über wesentlich mehr Einkommen verfügt?

Mit
seiner Klage auf Sittenwidrigkeit hatte der geschiedene Ehemann sowohl vor
dem Oberlandesgericht Karlsruhe als auch vor dem BGH Erfolg.

Und immer noch wollte sie es nicht glauben. Was hier zum Vorschein kommt ist eine unglaubliche kriminelle Energie, die einen Menschen vernichten will und ein Abgrund voll Eiseskälte.

Gruß
adler

--
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