Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Düsseldorfer Tabelle: 13% mehr...

Sachse, Wednesday, 06.01.2010, 14:57 (vor 5838 Tagen) @ Leser

Es gibt bereits einen Mindestselbstbehalt für Väter:
den Pfändungsfreibetrag.
Wenn das Einkommen des Vaters nicht reicht, wird eine sog. Mangelfallberechnung vorgenommen.
Wo nix ist, iss nix und Frau kann auch nichts herauspressen.

Beispiel:http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/mangelfall.html


Wenn aber der festgelegte Unterhalt zu hoch ist, muss Mann reagieren und den Unterhaltstitel korrigieren lassen, m.M. durch das Familiengericht.

Wenn´s Geld nicht reicht gibt es dafür Prozesskostenhilfe


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