Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil
vermutlich kaum bewegen wird und den Vätern lediglich das Recht der Klage
auf Umgangsrecht eingeräumt wird. Glaubt mir, ich wünsche mir so sehr, das
ich in diesem Punkt gewaltig daneben liege.
Nein, das Recht zur Klage auf Sorgerecht muß es schon heißen; denn hierin besteht ja die Benachteiligung geschiedenen Vätern gegenüber. Umgangsrecht konnte ein Nie-Verheirateter immer einklagen. (ABER - und jetzt kommts - Sorgerecht eigentlich auch, er bekam es nur nicht automatisch per Geburt. HIER wäre also zu ändern.) das wird noch spannend. Ich sehe das nicht so pessimistisch, auch wenn sie natürlich einen Pferdefuß zur "Rettung" der Mütter beibehalten werden.
Adam
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Christine,
05.01.2010, 12:52
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Movemen,
05.01.2010, 17:46
- Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil - Christine, 05.01.2010, 20:05
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Adam,
05.01.2010, 18:44
- Übersetzung des EGMR-Sorgerechtsurteil - Christine, 05.01.2010, 19:32
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Movemen,
05.01.2010, 17:46