Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ist es nicht toll...

tut nichts zur sache, Monday, 04.01.2010, 14:38 (vor 5840 Tagen) @ Timothy

"Beantragt eine ausländische Frau, die schwanger oder bereits Mutter ist,
unter der Begründung, mit dem deutschen Vater ihres Kindes zusammen leben
zu wollen, in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung, so kann sie
diese nur erhalten, wenn sie und der Vater einer Überprüfung der
biologischen Vaterschaft zustimmen."

Man kann das auch anders herum sehen: Deutsche Männer sollten nur ausländischen Frauen besteigen, das sie bei ihnen zum Recht der Abstammung ihres bis dahin sozialen Kindes kommen. Das gleiche sollte eigentlich bei jeder Geburt gemacht werden.


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