Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ist es nicht toll...

Timothy, Monday, 04.01.2010, 14:30 (vor 5840 Tagen)

...wie genau das gute alte Mutterland die biologische Vaterschaft prüfen lässt, wenn es darum geht für die schwangere Freundin ausländischen Ursprungs eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?

"Beantragt eine ausländische Frau, die schwanger oder bereits Mutter ist, unter der Begründung, mit dem deutschen Vater ihres Kindes zusammen leben zu wollen, in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung, so kann sie diese nur erhalten, wenn sie und der Vater einer Überprüfung der biologischen Vaterschaft zustimmen."

http://www.vaterschaftstest-web.de/recht_anfechtung.html

Dieser Staat verrät sich doch selbst...Wenn es dem Staat schaden könnte muss geprüft werden ob der Mann der Vater ist. Wenn es dem Staat nützt kann der Mann einfach so die Vaterschaft anerkennen auf Basis des Vertrauens auf die Erzählungen der Frau, und hat dann alle Pflichten.


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