Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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BVerfG = Nutte der Macht

Rainer ⌂, Sunday, 12.11.2006, 01:49 (vor 6965 Tagen) @ Daddeldu

Hallo

Diese Begründung ist offenkundig unzureichend, das BVerfG hätte mindestens
auf die Ewigkeitsgarantie in Art 79 Abs. 3 GG eingehen müssen.

Verfahren hierzu hat es in jüngerer Zeit immer als unzulässig
zurückgewiesen.

Wundert mich nicht. Justiz war schon immer eine Nutte der Macht. Die kleine Änderung unten verdeutlicht dies.

Artikel 12a
(1) Neger können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in
den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband
verpflichtet werden.
(4) [...] (Weise) dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe
verpflichtet werden.

Rainer

--
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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