Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Der gleichen Kontrolle wie jede richterliche Entscheidung

Manhood, Thursday, 24.12.2009, 19:25 (vor 5851 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Gibt es keine Rechtsmittel gegen diese richterlichen Entscheidungen? Wie
sonst bei Beschlüssen und Urteilen auch?

Gibt es immer, bis nach Strassburg. Aber dann ist finito! Und Strassburg urteilt poltisich korrekt!


Meines Wissens hat die 'Düsseldorfer Tabelle' auch keine Gesetzeskraft,
sie ist nur eine Art Konkretisierung des § 1601 BGB (OLG-Richter in
Zusammenarbeit mit dem Justizministerium) - ich lasse mich aber gern
korrigieren.

Da muss ich dir aus Schweizer Sicht antworten: Solche "Konkretisierungen" werden von den oberen Instanzen, sofern sie nicht krass unverhältnismässig oder gesetzwidrig sind (obere Instanzen haben nämlich nur noch dies zu prüfen), gestützt! Manchmal können sie sogar gesetzwidrig oder unverhältnismässig sein, und werden trotzdem durch die oberen Instanzen gestützt. Und beim Thema "Frau" ist dies schnell mal möglich und kommt immer wieder vor.

Ich gehe davon aus, dass meine Ausführungen plus/minus auch für die deutsche Rechtsordnung gelten!

Grüsse

Manhood


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