Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Sunday, 06.12.2009, 21:08 (vor 5868 Tagen) @ Flohgast

Wer sich dort beworben hat und eine Ablehnung erhält,
sollte sich via Karlsruhe in Straßburg bestätigen lassen, das Deutschland
Männer diskriminiert.

Wozu eine Bestätigung?
Der Sinn des Ganzen besteht doch in der Diskriminierung von Männern.

Ich habe mich vor 2 Jahren mal beschwert, als in Halstenbek eine Gleichstellungsbeauftragte gesucht wurde. Auszug aus der Antwort:

'... Die Kommentierung dazu führt aus, dass die Funktion einer Gleichstellungsbeauftragten nur auf weibliche Beschäftigte übertragen werden kann, da es sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt. Dieser Vorbehalt ist als typisierende Festlegung eines bestimmten Eignungsmerkmals zu verstehen. Der Gesetzgeber darf im Rahmen des ihm zustehenden Wertungsspielraums nämlich davon ausgehen, dass eine Frau eher in der Lage sein wird, sich mit den Aufgaben zu identifizieren, die Gleichstellung von Frauen zu fördern.

Auch dürfte eine Frau regelmäßig besser im Stande sein, Benachteiligungen von Frauen zu erkennen und leichter das Vertrauen von weiblichen Beschäftigten zu gewinnen, um beispielsweise über solche Benachteiligungen unterrichtet zu werden. Das Geschlecht ist deshalb für die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte unverzichtbare Voraussetzung im Sinne des § 611 Abs. 1 Satz 2 BGB, so dass die Einschränkung auf Frauen keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG und gegen das Benachteiligungsverbot des § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt ...'

Viele Grüße
Wolfgang


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