Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

VAMV begrüßt EU-Sorgerechtsurteil

der_quixote, Absurdistan, Saturday, 05.12.2009, 11:48 (vor 5870 Tagen) @ Wladimir


Leider hab ich die BGB Nummer nicht mehr im Kopf, wo es da in etwa so
heißt: "Kooperieren die Eltern nicht miteinander, so ist einem der Eltern
das alleinige Sorgerecht zu übertragen." Damit verlieren die allermeisten
geschiedenen Väter das Sorgerecht. Welche war das noch mal, weiß die einer
(damit keiner denkt ich laber Scheiß)?

BGB §1628

Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

§ 1671
Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.


?

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


gesamter Thread:

 

powered by my little forum