Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Erben müssen weiter Unterhalt zahlen

Wladimir, Friday, 04.12.2009, 20:02 (vor 5870 Tagen) @ Diana

Vereinbarung
über Altersunterhalt bindet auch Erben

"04.12.2009
Eine Vereinbarung zwischen geschiedenen Eheleuten über die Zahlung von Altersunterhalt bindet auch die späteren Erben. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Nach Auffassung der Richter handelt es sich bei den Unterhaltsleistungen um eine sogenannte Nachlassverbindlichkeit, die mit Annahme der Erbschaft auf die Erben übergehe. (Az.: 11 UF 762/08)

Monatlicher Unterhalt von 2500 Euro
Das Gericht gab mit seinem grundlegenden Urteil der Klage einer geschiedenen Frau statt. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ex-Ehemann hatten sich nach knapp 50 Jahren Ehe getrennt. Der Ex-Mann verpflichtete sich jedoch, ihr einen monatlichen Unterhalt in Höhe von rund 2500 Euro zu zahlen. Nach dessen Tod weigerte sich der Sohn der beiden geschiedenen Eheleute, einer der beiden Erben des Verstorbenen, diese Pflicht zu erfüllen.

Unterhaltsvereinbarung gültig
Das OLG sah die Unterhaltsvereinbarung jedoch als ausreichende rechtliche Grundlage für die Weiterzahlung der Summe in der vereinbarten Höhe an. Als unerheblich werteten die Richter, dass der Klägerin nach dem Gesetz ein deutlich geringerer Unterhalt zustünde. Der Erbe habe nichts vorgetragen, was gegen die Gültigkeit der Vereinbarung spreche."

Mit wem hatte die alte Schrabnelle noch mal die "Vereinbahrung" getroffen? Es wird immer derber. Die Weiber können den Hals nicht mehr voll bekommen. Die Gerichte urteilen immer eindeutiger. Die sollen so weiter machen, wir brauchen "Frischlinge" hier im Forum. Damit es bald so richtig krachen kann. Stellt sich die Frage, wie das Urteil ausgefallen wäre, wenn es sich um eine "Tochter" gehandelt hätte.

--
[image]


gesamter Thread:

 

powered by my little forum