Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Erben müssen weiter Unterhalt zahlen

Rainer ⌂, Friday, 04.12.2009, 19:58 (vor 5870 Tagen) @ Diana

Vereinbarung über Altersunterhalt bindet auch Erben

Allerdings nur in Höhe des Pflichtteils.

§ 1586b BGB Kein Erlöschen der Unterhaltspflicht bei Tod des Verpflichteten
(1) Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.

Rainer

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