Erben müssen weiter Unterhalt zahlen
Vereinbarung über Altersunterhalt bindet auch Erben
Allerdings nur in Höhe des Pflichtteils.
§ 1586b BGB Kein Erlöschen der Unterhaltspflicht bei Tod des Verpflichteten
(1) Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
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- Erben müssen weiter Unterhalt zahlen -
Diana,
04.12.2009, 19:46
- Erben müssen weiter Unterhalt zahlen - Rainer, 04.12.2009, 19:58
- Erben müssen weiter Unterhalt zahlen -
Wladimir,
04.12.2009, 20:02
- was soll die Aufregung? - Ausschußquotenmann, 04.12.2009, 21:07
- Erben müssen weiter Unterhalt zahlen - Findichauch, 05.12.2009, 00:19
- Geht der Anspruch dann auch auf deren Nachkommen über ??? ... LOL ... ^ ^ (nT)
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Swen,
04.12.2009, 22:08