Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt

Wladimir, Thursday, 03.12.2009, 17:55 (vor 5871 Tagen) @ Christine
bearbeitet von Wladimir, Thursday, 03.12.2009, 18:05

Das Urteil fiel in einer kleinen Kammer des Gerichts mit sechs Stimmen
gegen eine. Mit Nein stimmte der deutsche Richter Bertram Schmitt.

http://de.news.yahoo.com/2/20091203/tts-menschenrechtsgerichtshof-staerkt-re-c1b2fc3.html

Das liegt an folgendem:

1.
Präsident ermahnt Deutschland Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRG), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt.[/i]
8.12.2006 - Straßburg
Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber. Es gebe da offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern ...
[...]
Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen. Er sei daher "einigermaßen überrascht" darüber ...
[...]
... Dazu müssten die Staaten selbst wirksamer gegen Menschenrechtsverletzungen ankämpfen und vom Gerichtshof einmal gerügte Missstände dauerhaft beseitigen. "Das wäre der beste Weg."

2.
Rechtsbeugung per Definition durch Richter fokus.de, 04.10.2008
Professor Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a. D., hatte im April gegenüber der „Zeitschrift für Rechtspflege“ erklärt, er habe sich in Verfahren gegen Frauen immer wieder gefragt, welche Strafe er gegen einen Mann verhängen würde, und dann „auf diese Strafe abzüglich eines ‚Frauenrabatts’ erkannt. Ähnlich scheinen es auch meine Kollegen zu handhaben.“ Ein „Rabatt“, setzte Vultejus hinzu, sei gerechtfertigt, „weil es Frauen im Leben schwerer haben“.

3.
31.03.2007 - Querulanten in Richterrobe
[...]
So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe. Wenn Amtsträger den Aufstand proben, fällt das - theoretisch - unter die Kategorie Staatsstreich. Doch vielleicht tut man den Querulanten im OLG damit zu viel Ehre an.

Sonst schreit die Richterschaft, wenn es ans "Eingemachte" geht, laut auf. Hier schwieg sie. Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der "Stand" den Verfall achselzuckend hin.
[...]

von Dr. Rolf Lamprecht, (Jurist, Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, Verfasser von Abhandlungen in z.B. "Neue Juristische Wochenschrift", die "Zeitschrift für Rechtspolitik", "Deutsche Richterzeitung", ...

4.
An den verantwortlichen deutschen JuristInnen in der Politik
Sicherlich sind die Verfahren in Sachen Görgülü kein Ruhmesblatt für die deutsche Justiz. Allerdings sind die Urteile, die nicht den gesetzlichen Vorgaben bzw. den Vorgaben des EGMR genügten, stets aufgehoben und korrigiert worden. Rassistische Gedankengänge haben in den Entscheidungen keine Rolle gespielt. Vor Gericht ist jeder gleich. Es gibt keinen Richter in Deutschland, der diese Vorgabe nicht verinnerlicht hat.
- B. Zypries, herself

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