Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachtrag

guest, Niedersachsen, Thursday, 03.12.2009, 13:46 (vor 5871 Tagen) @ guest

Bleibt abzuwarten, ob das Gericht auch durch die Sorgerechts (vs.
Aufenthalts-Bestimmungsrecht) der Feminazis durchgestiegen sind.

Der letzte Satz verheisst diesbezueglich nichts gutes:

"Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht."

Bullshit!

Was soll ein Sorgerecht sein, mit dem der Vater maximal bei der Schule seiner Kinder schriftlich anfragen kann wie die sich machen, und sonst garnix?

MfG


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