Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verschwörungstheoretiker?

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 03.12.2009, 00:16 (vor 5872 Tagen) @ Garp

Dass in der Bumsrepublik eine Sharia eingeführt wird, damit kannst du nur
Verschwörungstheoretiker aus der Ecke locken.

Schön wäre es ja. In Kanada, Großbritannien und den Niederlanden gilt sie im Zivilrecht bereits parallel zum normalen Recht. Und auch hier haben sich selbstverständlich schon Fürsprecher gefunden, Georg Barfuß aus dem Bay. Landtag etwa. Selbstverständlich ist, auch ohne daß dies offiziell anerkannt ist, in "national befreiten Zonen", aus denen deutsche Polizei mit den Worten "hier gilt unser Recht, hier habt ihr nichts zu suchen" gewaltsam vertrieben wird, von einer uneingeschränkten Anwendung der Scharia auszugehen.

Hier etwas zur Scharia in der Schweiz: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/scharia-gerichte_fuer_die_schweiz_1.1606772.html
"Christian Giordano gibt sich dieweil zuversichtlich, was seine Idee betrifft: «Das wird zu Auseinandersetzungen führen, zu Debatten. Am Ende wird man aber einsehen, dass sich das Konzept eines einheitlichen Rechts für alle in einer Migrationsgesellschaft wie der Schweiz überlebt hat. Genauso wie der Nationalstaat selber.> "

Das ist selten deutlich, genau darum geht es. Kein einheitliches Recht für alle mehr? Die Tragweite dessen kann man gar nicht absehen. Das legt die Axt an die Wurzel unseres Staats- und Rechtsverständnisses. Das ist zutiefst verfassungswidrig.

Und wenn Du mal so richtig Bescheid wissen und nicht nur kenntnisfrei dummes Zeuch labern willst, lies diese Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/scharia.pdf

Daraus:
"In Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommen."
"Die deutschen Gerichte und Behörden müssen sich daher mit den Vorschriften der Scharia des Herkunftslandes auseinander setzen, wenn sie über Voraussetzungen für die Eheschließung, eine Scheidung, über das Sorgerecht für die Kinder oder in Erbrechtsfällen zu entscheiden haben."
"Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. (...) Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet."
"Die religiösen Vorschriften der Scharia genießen den Schutz der Religionsfreiheit des Grundgesetzes nach Art. 4 GG. Dazu gehören Regeln über Gebet, Moscheebau, Gebetsruf, Bekleidungssitten, Fasten, Bestattungswesen."

+ + + Vive la Suisse! + + +

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CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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