Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Und noch eins drauf: Die Klapse formiert sich für's Finale!

Chato, Thursday, 26.10.2006, 21:41 (vor 6981 Tagen)

Wer noch nicht komplett gaga ist, verstößt damit inzwischen bestimmt gegen irgendein Gesetz...

Heute in der F.A.Z. gefunden:

Gleichbehandlungsgesetz: "Jung, dynamisch" hat ausgedient

Von Manfred Köhler

Es soll sich niemand mehr Hoffnungen machen, bei einer Bewerbung mit einem gewinnenden Lächeln auf einem schicken Foto zu beeindrucken. Jedenfalls nicht, wenn er sich beim Frankfurter Energieversorger Süwag bewirbt. Lichtbild, Alter, Nationalität und Familienstand - all dies wird geschwärzt, bevor die Bewerbung auf dem Tisch des Chefs landet. Anders, so sagt Heike Stintzing aus der Rechtsabteilung, gehe es in Zeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gar nicht.

Sonst werde womöglich noch ein abgelehnter Bewerber erfolgreich wegen Diskriminierung auf Schadensersatz klagen. Und damit wirklich jeder sieht, daß die Süwag das Mitte August in Kraft getretene Gesetz ernst nimmt, stand in einer Stellenanzeige in dieser Zeitung kürzlich schon, die Bewerbung für den Referentenposten beim Vorstand sei auf "ein Anschreiben, Angaben zu Ihren Qualifikationen und bisherigen Tätigkeiten" sowie einen Lebenslauf, der dem Gesetz entspreche, zu beschränken. Also: kein Bild, kein Alter, keine Nationalität, kein Familienstand.

Drei Monatsgehälter Schadensersatz

Was unbedarften Zeitgenossen vielleicht etwas weltfremd erscheint, ist vom Gesetzgeber ausdrücklich so gewollt. Denn das nach heftigem Streit verabschiedete Gleichbehandlungsgesetz, das nicht mit den auf Frauenförderung zielenden Gleichstellungsgesetzen zu verwechseln ist, will Diskriminierungen aller Art verhindern - und die Unternehmen wollen nun jeden Anschein vermeiden, daß sie dieser Vorgabe nicht folgen. Angaben über die Nationalität zum Beispiel könnten Klagen nach sich ziehen, weil jemand meint, er sei nur wegen seines ausländischen Passes nicht genommen worden.
Kann die Firma hingegen bei einem Prozeß belegen, von der Nationalität des Bewerbers nichts gewußt zu haben, hat es ein Kläger schwer. Angaben zum Familienstand wiederum könnten Homosexuelle auf den Gedanken bringen, in dem Unternehmen werde ihresgleichen diskriminiert. Fragen nach dem Alter schließlich könnten etwa den abgelehnten Bewerber eines reiferen Jahrgangs folgern lassen, hier habe nur die Jugend eine Chance. Das alles ist nicht ohne: Drei Monatsgehälter sind als Schadensersatz drin, wenn der Richter eine Diskriminierung erkennt, und in manchen Unternehmen geht schon die Angst vor Leuten um, die sich nur bewerben, um gegen die Absage klagen zu können. In Personalabteilungen wird gar von windigen Kanzleien geraunt, die Hartz-IV-Empfänger vorschicken. Zumindest winkt dann Prozeßkostenhilfe.

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