Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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--> Sexuelle Belästigung

Martin, Mittlerer Neckar / Filder, Wednesday, 25.10.2006, 23:05 (vor 6982 Tagen) @ Flint

Jedes Handeln und jedes Unterlassen durch einen Mann, das eine Frau in dessen unmittelbarer Nähe, in dessen Sichtweite oder im Telekommunikationskontakt mit ihm in ihrer Weiblichkeit herabwürdigt oder von dieser so empfunden wird oder von dieser mit geschlechtlichen Konnotationen assoziiert wird oder werden kann. S. B. ist je Einschätzung der betroffenen Frau als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat einzustufen. Die Bedeutung seines Handelns oder seines Unterlassens ist von dem agierenden Mann im Vorfeld richtig einzuschätzen, um einer Ahndung zu entgehen.
S. B. kann je Situation sein: Lächeln, grimmig schauen, grüßen, nicht grüßen, Tür aufhalten, Tür vor der Nase zuschlagen, Kompliment machen, beleidigen, neue Frisur bewundern, neue Frisur ignorieren, Hilfe bei technischen Geräten anbieten, bei Technikproblemen im Stich lassen.


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