Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Ethikrat empfiehlt Aus für Babyklappen

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 26.11.2009, 23:58 (vor 5878 Tagen) @ tut nichts zur sache

Es ist ein Menschenrecht des Kindes, seine Wurzeln zu kennen. Wer das
verhindert macht sich meiner Meinung nach straffällig. Das Strafmaß sollte
bei einer schweren Körperverletzung liegen.

Also bei 1 bis 10 Jahren Haft, bei Vorsatz nicht unter 3? Klare Aussage. Straftaten wie Personenstandsfälschung, Betrug, Irreführung der Behörden (samt Schadensersatz) kämen ja ggf. noch hinzu.
Meine Frage zielte vor allem darauf ab, ob Du den Ehebruch an sich als strafwürdig ansiehst oder tatsächlich die Rechte des Kindes vordergründig siehst.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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