Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ethikrat empfiehlt Aus für Babyklappen

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 26.11.2009, 23:15 (vor 5878 Tagen) @ roser parks

Jetzt hat der Deutsche Ethikrat gefordert, Babyklappen und Angebote zur
anonymen Geburt abzuschaffen, weil Kinder ein Recht darauf hätten, ihre
Herkunft zu kennen. Scharfe Kritik kam von der Ratsvorsitzenden der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischöfin Margot Käßmann. Der
Ethikrat gehe von fragwürdigen und ungesicherten Annahmen aus

Und welche sollen das sein? Fakt ist, daß Babyklappen Kindstötungen nicht verhindern - deren Zahl ging seit Einführung nicht zurück-, Aussetzungen allerdings schon. Fakt ist auch, daß sie in einer "rechtlichen Grauzone" existieren, was ein Euphemismus für illegal ist.

Zur rechtlichen Lage:
"Durch die Abgabe eines Neugeborenen an der Babyklappe entzieht sich die Mutter der elterlichen Verpflichtung, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Diese zunächst strafbar erscheinende Handlung wird juristisch jedoch durch die Fiktion der „Überlassung“ des Kindes an einen Dritten überlagert, die nach dem Sozialgesetzbuch für eine Dauer von bis zu acht Wochen zulässig ist, um etwa die Versorgung der Kinder während eines Krankenhausaufenthalts der Eltern sicherzustellen. Bei einer Überschreitung dieses Zeitraums ist jedoch das Jugendamt einzuschalten.

Die Rechtsprechung betrachtet mangels einer spezifischeren Rechtsgrundlage Neugeborene, die in einer Babyklappe abgegeben werden, wie „überlassene“ Kinder. Diese Rechtslücke beklagen Juristen, Sozialdienste und sonstige Betroffene - da Folgen mitunter auch missbräuchlichen Umgangs mit Babyklappen angesichts fehlender Regelungen sehr schwer zu begegnen ist. So wurden in der Karlsruher Babyklappe bereits behinderte Kinder anonym abgegeben oder auch ein schon drei Monate altes Kind; ein ebenfalls schon mehrere Wochen altes Kind fand sich in einer Bad Kreuznacher Babyklappe vor.

Bisher sind mehrere Anläufe gescheitert, eine gesetzliche Regelung für den Umgang mit Babyklappen und den dort abgelegten Kindern zu erreichen. Hinderungsgründe für die angestrebte Regelung waren familien- und verfassungsrechtliche Bedenken, die das Persönlichkeitsrecht der anonym abgegebenen Kinder bedroht sahen durch die Unmöglichkeit für das Kind, Kenntnis über seine wahre Herkunft (ein Grundrecht, siehe unten) zu erlangen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Babyklappe#Juristische_Bewertung

Wen interessiert's? Legal, illegal, Grundrechte, alles scheißegal, wenn es um "Frauenrechte" geht. Die implizite Drohung "dann bringe ich das Kind eben um" kann noch jede Barbarei, jede Rechtsbeugung rechtfertigen. Auch für Mord an Ungeborenen muß sie herhalten.

Zu unserem verkorksten Kindschaftsrecht ist mir heute eines dramatisch klar geworden, beim Lesen des hier verlinkten Strangs im Piratenforum. Man kann all das nur erklären, wenn man ein Kind als zugefügten, ersatzpflichtigen Schaden ansieht. Opfer ist dabei die Mutter, Täter der Vater. Das ist uralte, patriarchalische Denkweise, und an ihr klammern sich gerade unsere ach so so gleichheitsbewegten Feministinnen fest wie ein Ersaufender am Strohhalm. So erklärt sich unser Unterhalts"recht", aber eben auch die Klappen: eine strafbare Handlung ist ja u.U. keine, wenn sie ein Opfer begeht. In Notwehr kann eine schwere Körperverletzung und sogar eine Tötung straffrei sein (sofern nicht an einem Mitbürger mit MiHiGru begangen..). Und von "Notlage" der Mutter ist ja auch immer die Rede in dem Zusammenhang.

Die Empfehlung des Ethikrats bedeutet nichts weiter, als rechtskonforme Zustände wiederherzustellen. Normalerweise würde so etwas vom BVerfG als Auflage an die Politik ausgesprochen. Nur, Frauenrecht steht eben über jeglichem Recht, GG inklusive. Es gibt nichts, kein Grundrecht, keinen Grundsatz, über den man sich in dessen Namen nicht hinwegsetzen kann. Und das geschieht nur teilweise überhaupt in Form von Gesetzen (wie GewSchG, AGG), sondern eben auch in "Grauzonen". Ein Parallelrecht, geschrieben und ungeschrieben, zum gewöhnlichen Recht.

Ein bedenklicher Zustand. Hitler hat die Weimarer Verfassung nie außer Kraft gesetzt; sie galt bis zum Ende seiner Diktatur. Er hat sich nur mit der Ermächtigung, sie zu brechen, ausstatten lassen, und sie im übrigen einfach ignoriert. (Eine solche Ermächtigung haben wir mit dem Lissabon-Vertrag inzwischen auch, das am Rande. Eu-Recht bricht jedes deutsche Recht.)
So ist das heute auch. Man spricht nicht umsonst von "Femifaschismus".

Im übrigen stimme ich Joes Vorschlag zu. Rigorose Verfolgung und Aburteilung von Straftaten, dazu selbstverständlich Unterhaltspflicht. Samt "gesteigerter Erwerbsobliegenheit", "fiktivem Einkommen" und allen Leckerlis, die sich die erprobte deutsche Justiz inzwischen so ausgedacht hat, um Unrecht zu Recht zu erklären. Sonst wird das nie was mit der "Gleichstellung"...

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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