Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das ist so nicht richtig

reinecke54, Wednesday, 09.11.2005, 17:44 (vor 7332 Tagen) @ pit b.

Als Antwort auf: Re: Das ist so nicht richtig von pit b. am 09. November 2005 14:17:

Ich habe auch nicht von Normalos gesprochen, ich meinte Frauen die sich aus freien Stücken als Berufssoldat verpflichtet haben. Kommt jetzt ein Ernstfall so dürfen sie nach Art 12a Abs.4 nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Männer dürfen dass, wenn sie nicht als Verweigerer anerkannt sind. Meine Überlegung geht in die Richtung, dass diese Frauen, aufgrund dieses Gesetzes, einfach desertieren dürfen.
Art 12a Abs.4 Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Das ist wirklich so nicht richtig. Der letzte satz besagt nur,
dass frauen nicht wehrpflichtig sein dürfen. Wenn sie sich
jedoch freiwillig verpflichtet haben, sind sie auch gehorsamspflichtig.
Sie dürfen auch nicht desertieren.

Die todestrafe ist übrigens abgeschafft - also nichts mit erschiessen
von deserteuren. Nicht einmal im 2. weltkrieg haben die amerikaner
(ich glaube bis auf einen fall) ihre deserteure hingerichtet.

Ich glaube aber, dass die frage sehr theorestisch ist. Frauen bei
der bundeswehr sind nämlich gleicherberechtigt. Sie dürfen - im gegensatz
zu wehrpflichtigen - nicht in kampfeinsätze geschickt werden.
So spielt nämlich die musik.


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