Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT)

Ralf, Friday, 09.09.2005, 02:27 (vor 7395 Tagen) @ Sven

Als Antwort auf: Wird SIE nun wegen Falschaussage angeklagt ? - Wohl kaum! (nT) von Sven am 08. September 2005 19:44:

Soweit ich es verstanden habe, ist ihr ja auch gar nicht nachgewiesen worden, dass sie falsch ausgesagt hat, sondern es gibt lediglich erhebliche Zweifel daran, dass ihre Aussage richtig war, nachweisen kann man es ihr aber wohl nicht. Somit müssen eigentlich beide freigesprochen werden - ihm kann man keine Vergewaltigung nachweisen, und ihr keine Falschaussage.

Gruß Ralf


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