Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft?

Conny, Wednesday, 13.07.2005, 13:14 (vor 7453 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Warum wird nur männlicher Exhibitionismus bestraft? von Ferdi am 13. Juli 2005 09:43:41:

Hallo!
Ich stelle hier mal das Grundgesetz der BRD und den § 183 untereinander.
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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§183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.(.......)

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Wer die deutsche Sprache versteht, der muss sofort erkennen, dass der § 183 gegen den Artikel 3 Absatz 2 GG verstösst. Da das Grundgesetz das Verhältnis des Staates (hier der Gerichtsbarkeit) gegenüber seinen Bürgern regelt, greift hier das Grundgesetz.
Wer nicht möchte, dass Geschlechtsteile nackt in der Öffentlichkeit gezeigt werden, der muss in dem § 183 ein einziges Wort ändern. Das Wort "Mann" muss durch das Wort "Person" ersetzt werden. Dann wäre der § 183 grundgesetzkonform. Ich wundere mich, dass das noch niemand bis zum BGH durchgeklagt hat.
Dieser Umgang mit dem Grundgesetz, dem höchstrangigen Gesetz unseres Staates, wundert mich aber nicht mehr, denn die Rechtskultur ist bereits so verkommen, dass der Staat an vielen anderen Stellen das Grundgesetz, das er sich mal selber gegeben hat, bricht. (Wehrpflicht). Wie soll man da noch Achtung und Respekt vor den Repräsentanten (Politiker) dieses Staates haben?
Gruss,
Ferdi

komisch finde ich dann den unterschied, was aktfotografie angeht. da darf beim mann das primäre geschlechtsmerkmal gezeigt werden, bei der frau allerdings nur ansatzweise (nach FSK). in dieser zensur ist doch mehr als nur der wurm drin.

freundliche grüße
Conny


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