Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Polizistinnen und ihre männlichen Bodyguards

Sebastian Schmitt, Saturday, 09.07.2005, 14:41 (vor 7457 Tagen) @ East Bay Ray

Als Antwort auf: Polizistinnen und ihre männlichen Bodyguards von East Bay Ray am 09. Juli 2005 01:29:

Ich kann deine Beobachtungen bestätigen und halte das für gewollt. Eine oder zwei Frauen haben in bestimmten Konfliktsituationen nicht die körperliche Autorität sich durchzusetzen - speziell wenn der Gegenüber männlich, alkoholisiert und/oder aus einer Machokultur stammend ist. Man schickt halt keine Polizistin(nen) alleine in eine Situation, die man für eine oder zwei normale Frauen als zu gefährlich einschätzen würde.

Man könnte daher durchaus argumentieren, dass weibliche Polizistinnen diesbezüglich in ihrer Verwendungsfähigkeit beschränkt sind. Haben sie trotzdem Anspruch auf die positiven Seiten der Gleichbehandlung? Ja! Es ist weiß Gott nicht das einzige Beispiel in dem das Rechtsverständnis unserer politischen und juristischen Führung den Gleichheitsgrundsatz als Einbahnstraße sieht.


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