Re: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet?
Als Antwort auf: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet? von Christian am 02. Juni 2005 18:18:
Das ist nur bei bestimmten Tatsachenbehauptungen über eine konkrete Person möglich. Auch beim sinnentstellenden Kürzen von Zitaten (--> Ergänzungsdarstellung). Die betreffende Person muss dann eine eigene Version des Sachverhalts formulieren, allerdings ohne Kommentar und Meinung.
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- Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet? -
Christian,
02.06.2005, 21:18
- Re: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet? - Lucius I. Brutus, 02.06.2005, 23:06
- Re: Medien sind doch zur Gegendarstellung verpflichtet? - Martin, 02.06.2005, 23:46