Re: Knast
Als Antwort auf: Re: Knast von Odin am 02. Juni 2005 00:17:53:
Naja, diese Väter, die gerade sitzen, würde ich nicht gerade als Märtyrer für die Männersache betrachten. Die meisten sitzen wohl zurecht und es geht ihnen wirklich nur darum, sich vor Zahlungen zu drücken.
"Zu Recht im Gefängnis" gibt es nicht bei Unterhaltspflichtverletzung. Das ganze ist mehrfach unlogisch und ein Widerspruch in sich.
Zunächst einmal ist jeder Verurteilte schon lange leergepfändet. Hätte er Geld, würde die Pfändung greifen und die Unterhaltsansprüche befriedigt -> Keine Unterhaltspflichtverletzung. Nicht zu zahlen führt erst einmal nicht ins Gefängnis, sondern in wenigen Tagen zur Pfändung: Lohnpfändung, Sachpfändung, Taschenpfändung, Kontenpfändung. Danach wird die Eidesstattliche Versicherung erzwungen. Der Pflichtige ist pleite. Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Arbeitsplatz verlieren und keinen mehr bekommen.
Danach werden Jugendamt und Exen gewöhnlich sehr sauer. Sie merken, dass wirklich nichts zu herauszupressen ist und dass sie durch ihre Brutalität selber dafür gesorgt haben, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Nun geht es nicht mehr darum, doch noch an Geld zu kommen, sondern nur noch um die Befriedigung niedrigster Rachegelüste. Dafür bietet sich dann die Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung an.
Unterhaltspflichtverletzung ist die Strafe, sich nicht selbst durch Zwangsarbeit zu erniedrigen. Pleitesein ist nicht strafbar und blockiert eigentlich die Unterhaltspflicht: § 1603 BGB "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren". Auch Zwangsarbeit ist dummerweise gemäss Art. 12 verboten: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Deshalb haben Juristen den Winkelzug über die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" geschaffen. Perverserweise ist die sicherste Methode, dem Pflichtigen das unmöglich zu machen eine Gefängnisstrafe: Der Staat bezahlt somit wahnsinnig viel Geld (meist ein Vielfaches der fehlenden Unterhaltsbeträge!), um die Unterhaltspflichtverletzung auch ja beizubehalten. Im Gefängnis wird nun mal nichts verdient und wie die Chancen von ehemaligen Strafgegangenen sind, brauche ich niemand zu erzählen. Bei all dem geht es längst nicht mehr ums Kind.
Es ist was anderes, wenn einer keinen Kontakt zum Kind erhält und deswegen praktisch "aus Protest" nicht zahlt. Ist ja so, daß die "Zahlungsmoral" steigt, je mehr der Vater Umgang mit seinem Kind hat.
Wenn die Betreuungsleistung eines Elternteils ohne Not einfach weggeworfen wird, darf daraus nicht das Recht auf eine Geldrente entstehen. In Nullkommnix wären die meisten Umgangsbehinderungen- oder verweigerungen beendet. Solange das nicht der Fall ist, gehe ich lieber ins Gefängnis anstatt das Regime durch Geld und Konformität zu stützen.
gesamter Thread:
- Knast -
Nikos,
01.06.2005, 18:13
- Re: Knast - ein weiterer Andreas, 01.06.2005, 18:52
- Re: Knast - blendlampe, 01.06.2005, 18:55
- Re: Knast -
Odin,
01.06.2005, 19:04
- Re: Knast - Chris, 01.06.2005, 20:08
- Re: Knast -
Jeremin,
01.06.2005, 21:17
- Re: Knast -
blendlampe,
01.06.2005, 22:23
- Re: Knast - Antwortenschreiber, 01.06.2005, 23:13
- Solidarität -
ChrisTine,
02.06.2005, 10:16
- Re: Solidarität - Wodan, 02.06.2005, 13:42
- Re: Solidarität - Krischan, 02.06.2005, 19:15
- Re: Knast -
blendlampe,
01.06.2005, 22:23
- Re: Knast - Antwortenschreiber, 01.06.2005, 22:42
- Re: Knast - Tran, 01.06.2005, 23:11
- Re: Knast - Christian, 01.06.2005, 23:30
- Re: Knast - MRGee, 02.06.2005, 00:41
- Re: Knast - Olsen-Twins-Fan, 02.06.2005, 02:01
- Re: Knast - Gast, 02.06.2005, 14:26
- Re: Knast - MeckMax, 02.06.2005, 20:39