Re: Knast
Als Antwort auf: Re: Knast von Jeremin am 01. Juni 2005 18:17:46:
Da der Staat ja Deine geldwerte Leistung abgreifen will, wird er mit allen Mitteln zu verhindern wissen, dass Du ins Gefängnis kommst. Statt dessen wirst Du mit Geldstrafen und Pfändungen, die Du nicht verhindern kannst, abgestraft. Du bist nicht der Erste, der dieses Tänzchen versucht und die Behörden arbeiten auf diesem Sektor außerordentlich effektiv. Die können schon, wenn sie wollen.
Wer "nur" zu Geldstrafen verurteilt wird, ist ab 90 Tagessätzen ebenfalls vorbestraft. Der Staat verhindert keineswegs die völlig unsinnigen Gefängnisstrafen wegen Unterhaltspflichtverletzungen. Tatsächlich wandern jedes Jahr etwa tausend Väter dafür ins Gefängnis. Verurteilt meist auf Bewährung können sie trotzdem nicht zahlen (wen wunderts), was die Bewährung aufhebt. Mütter übrigens keine einzige, obwohl es davon erwiesenermassen einige gibt.
Wer damit rechnet, sorgt schon früh dafür, dass die Pfändungen ins Leere gehen. Verurteilt wird auch nicht wegen der Nichtzahlung (denn man müsste ja nichts zahlen, wenn man nichts hat), sondern wegen der Weigerung des Pflichtigen zur selbst organisierten Zwangsarbeit. Unterhaltspflichtige müssen pro Monat mindestens dreissig schlüssige Bewerbungen vorlegen, um glaubhaft zu machen sich um einen Job zu bemühen. Das ist realistisch nicht zu schaffen, so erklärt sich die hohe Zahl der Verurteilungen. Für den Staat ist das kein Tänzchen, sondern eine grossangelegte, industriell durchgeführte Vernichtung von Vätern die zu arm sind um ausgepresst zu werden. Früher wurden sie noch in Zwangsarbeit gesteckt, heute müssen sie ihre eigene Zwangsarbeit selbst organisieren. Das Unterhaltsrecht provoziert es absichtlich. Schliesslich müssen Väter als Unterhaltsdrückeberger, Kriminelle, Verweigerer dargestellt werden um die herrschende Väterentrechtung nicht zu einem medialen Desaster werden zu lassen. Das System basiert darauf.
Mir wird das auch mal drohen, weil meine Einkünfte gering sind und ich nicht geringste Lust habe, zugunsten einer umgangsverweigernden Kinderschänderin zu schuften. Ich erachte es als Auszeichnung, sich einem Unrechtsregime nicht zu beugen. Menschlich-moralisch fühle ich mich keineswegs schuldig, auch nicht dem Kind gegenüber, schliesslich habe ich (erfolglos) auf hälftige Betreuungs geklagt, was Unterhaltszahlung überflüssig gemacht hätte. Meine Leistung ist also unerwünscht. Ich will gleichwertig betreuen, nicht zahlen. Finanziell komme ich sowieso nie wieder auf einen grünen Zweig, also versuche ich dem Staat so viel Sand ins Getriebe zu streuen wie es nur geht. Eine Verurteilung käme mir gerade recht. Als Vorbestrafter hat sich das Thema gutbezahlter Job nämlich erst recht erledigt. In der Regel geben die Staatsanwälte auf, wenn der Verpflichtete nach einer Gefängnisstrafe keine Anzeichen von Kooperation zeigt. Weitere Anzeigen werden dann eingestellt - die schöne Phase der Narrenfreiheit beginnt.
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Nikos,
01.06.2005, 18:13
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