Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen

Sozialarbeiter, Monday, 18.04.2005, 16:23 (vor 7545 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Doch Strafe für Rabenmutter? von Odin am 18. April 2005 10:49:35:

Das Landgericht München II jedoch ging davon aus, dass die Mutter trotz ihres Discobesuchs und obwohl der kleine Manuel mit Windpocken und Fieber im Bett lag, ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatte."
[quote]Grober kann mans wohl nicht mehr treiben und trotzdem Freispruch für die arme, genug bestrafte Mutter.
[/quote]

Die alleinerziehende Mutter ist die heilige Kuh der deutschen Justiz. Ganz besonders deutlich wird das in der Sozialgesetzgebung, wo diese sich nahezu alles erlauben und sich im Konfliktfall hinter ihren Kindern verstecken kann.

Zur Begründung verweisen die Gerichte stets darauf, daß die Mütter dabei unterstützt werden müssen sich optimal um ihre Kinder kümmern zu können und im Einzelfall angezeigte Sanktionen gegen die Mütter meist auch die Kinder treffen würden.

Diese Privilegien verlieren aber Mütter die ihrem Erziehungsauftrag nicht angemessen nachkommen keineswegs. Mit der darin implizierten Generalabsolution für nahezu jedes Fehlverhalten kann man auch das erstinstanzliche Urteil nachvollziehen: Es war ein tragisches Unglück daß die Kinder zu Tode kamen. Den dazu führenden Grad der Vernachlässigung nimmt man bei abertausenden von Müttern aus sozialen Randgruppen aber jeden Tag sehenden Auges billigend in Kauf. Warum soll man die Mutter daher für den tragischen Unfall bestrafen, den sie ja sicherlich nicht gewollt hat?


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