Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Doch Strafe für Rabenmutter?

Odin, Monday, 18.04.2005, 13:49 (vor 7545 Tagen)

Man kanns auch so übertreiben, dass es sogar anderen Richtern zuviel wird:

"fEine 32-jährige Mutter aus Schongau, deren zwei Kinder 2002 bei einem Schwelbrand starben, steht am 20. Juni erneut wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht München II. Der BGH hatte einen Freispruch durch das Landgericht aufgehoben."

Freispruch warum? Was war passiert?

"Qualvoll erstickten Manuel (4) und Diana(2) im Schlaf, während ihre Mutter sich in der Disko vergnügte. Das Landgericht MÜnchen hatte Petra E. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nachdem der BGH das URteil aufhob... wird nun neu verhandelt. Ein Schuldspruch ist diesmal wahrscheinlich, denn der BGH hat klare Vorgaben gemacht.
Ein glimmender Zigarettenstummel löste aus Sicht der 4. Strafkammer an jenem 23. November 2002 den Schwelbrand in der Wohung in Schongau aus. Petra E. hatte zuvor mit Freunden gefeiert und geraucht. Am späten Abend ließ sie sich zu einem Diskobesuch überreden, von dem sie erst frühmorgens zurückkam. Sie fand die Wohnung voller Qualm und ihre Kinder leblos. Beide starben kurze ZEit später.
Das Landgericht München II jedoch ging davon aus, dass die Mutter trotz ihres Discobesuchs und obwohl der kleine Manuel mit Windpocken und Fieber im Bett lag, ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatte."

Grober kann mans wohl nicht mehr treiben und trotzdem Freispruch für die arme, genug bestrafte Mutter.

"Auf die Revision der Staatsanwaltschafts hin hoben die Karlsruher Richter das Urteil auf - und begründeten dies mit ungewöhnlich deutlichen Worten..."


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