Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Für Meike Dinklage

blendlampe, Sunday, 13.03.2005, 19:47 (vor 7575 Tagen) @ Johann

Als Antwort auf: Re: Für Meike Dinklage von Johann am 13. März 2005 17:01:08:

- Bei Scheidung oder Trennung wird den Müttern vorrangig das alleinige Sorgerecht zugesprochen

Schlimmer noch: Bei nichtehelichen Kindern (30% mittlerweile!) hat der Vater von vornherein kein Sorgerecht. Da kann er Hausmann sein und sich zu 100% um sein Kind kümmern, nutzt ihm nichts. Die Mutter muss _freiwillig_ zustimmen, sonst läuft gar nichts. Dass sie in Trennungssituationen natürlich sowas kaum freiwillig macht, dürfte klar sein.

- Mütter haben im Falle des zugesprochenen alleinigen Sorgerechts nach der Scheidung nicht nur Anspruch auf Kinds- sondern auch auf Mutterunterhalt. Beides ist vom Vater i.d.R. für viele Jahre zu leisten.

Schlimmer noch: Unterhalt an die Mutter ist immer fällig, egal ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht. Und zwar mindestens 8 bis 14 Jahre lang. Das neueste: "Gleichstellung" nichtehelicher Mütter auf dieses Niveau.

- Väter haben ein hohes Risiko das Sorgerecht zu den Kindern zu verlieren und nur noch als Zahlungsverpflichtender zu dazusein.

Schlimmer noch: Der Verlust kann mit und ohne Sorgerecht passieren. Umgangsrecht ist faktisch nicht durchsetzbar.

- Das seit kurzem eingeführte Gewaltschutzgesetz unterstützt ebenfalls die Mütter sich zügig, je nach Laune und Stimmung, von den Vätern zu trennen. Es genügt oft die Behauptung und hier gilt die Beweispflicht des Beschuldigten.

Schlimmer noch: Nun ist auch noch ein Anti-Stalking Gesetz in der Mache. Wenn du in Zukunft nach Ansicht der Mutter zu oft anrufst weil du Umgangstermine vereinbaren willst und sie immer auflegt, kannst du dich schonmal mit Anruf- und Näherungsverbot vertraut machen, vielleicht kontrolliert mit einer elektronischen Fussfessel.

- Die derzeitige Regierung plant außerdem den Männern den heimlichen Väternachweis zu verbieten. Die Väter riskieren somit von den Müttern als Erziehungsvater entsorgt zu werden und nur noch als Zahlungsverpflichtender für Mutter und Kuckuckskind dazusein.

Schlimmer noch: Bereits heute ist eine Vaterschaftsanfechtung irre schwierig, selbst wenn durch einen privaten Vaterschaftstest feststeht dass ein Kuckuckskind untergeschoben wurde.

Wieso nur sterilisieren lassen? Besser zur Frau umoperieren lassen und dann mal so richtig in den neuen Privilegien schwimmen.


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