Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wie entgeht ein Vater einem Tatverdacht?

Martin, Friday, 04.03.2005, 19:40 (vor 7641 Tagen) @ Ralf

Als Antwort auf: Re: Wie entgeht ein Vater einem Tatverdacht? von Ralf am 04. März 2005 17:23:51:

die Darstellung finde ich jetzt reichlich übertrieben - ein Verdacht ist kein Beweis. Wenn der Vater dagewesen wäre, wäre es doch nur logisch, dass auch er zu den Verdächtigen gehört - oder warum sollte er von vornherein über jeden Verdacht erhaben sein?
Gruß Ralf

Hallo Ralf,

Du hättest recht, wenn Verbrechen im häuslichen Bereich sich sich so zweifelsfrei aufklären ließen, wie - sagen wir mal - eine per Radarüberwachung festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitung.

Bei Gewalttaten im häuslichen Bereich gibt es aber meist keine derartig objektiven Beweismittel. Herhalten müssen dann sogenannte "Indizienbeweise" - also "Tathinweise". Was ein "Indiz" ist, hängt von der Interpretation des Tatherganges und damit von den Bewertungsmassstäben des Interpretierenden ab.

Ein Staatsanwalt, der in sich ein Weltbild von Väterlichkeit als obsorgender und kinderliebender Verantwortlichkeit trägt, düfte zu einer anderen Einschätzung kommen als ein Jurist, der Väter als Besitzer patriarchaler Gewalt über die von ihm abhängigen Menschen ansieht.

Gruß
Martin


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