Re: ein makabrer Gedanke...
Als Antwort auf: Re: ein makabrer Gedanke... von Odin am 30. Januar 2005 16:31:21:
Mich würde auch die Frage interessieren, ob die Frau, die ihr Kind ermordet hat, trotzdem noch von der höheren Pflegeversicherung befreit ist.
Definitiv. JA!
Ich denke aber nicht, dass man bei einem toten Kind noch die Vaterschaft anerkennen kann.
Ich weiß es auch nicht, war ja nur so ein Gedanke. Weil man(n) ja zur Erlangung der Pflichten ganz einfach per Unterschrift zur Vaterschaft kommen kann.
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stiller Mitleser ;-),
30.01.2005, 17:00
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Scipio Africanus,
30.01.2005, 17:11
- Re: ein makabrer Gedanke... - Nikos, 30.01.2005, 17:30
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Odin,
30.01.2005, 18:31
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stiller Mitleser ;-),
30.01.2005, 23:51
- Re: ein makabrer Gedanke... - Odin, 31.01.2005, 14:35
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stiller Mitleser ;-),
30.01.2005, 23:51
- Re: ein makabrer Gedanke... - Quixote, 30.01.2005, 19:05
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Scipio Africanus,
30.01.2005, 17:11