ein makabrer Gedanke...
Seit diesem Jahr gilt ja der höhere Pflegeversicherungsbeitrag für Kinderlose. Eben bin ich über folgende Definition gestoßen:
" Der Beitragszuschlag ist nicht zu zahlen von Eltern, Stiefeltern, Pflegeeltern und Adoptiveltern, wenn die Elterneigenschaft nachgewiesen ist. Dabei löst bereits ein einzelnes Kind bei beiden Elternteilen eine Befreiung aus. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos, eine Lebendgeburt ist ausreichend, um den Beitragszuschlag dauerhaft auszuschließen. "
Hier im Forum wurde mal geschrieben, daß es bei einem unehelichen Kind ausreicht, wenn ein x-beliebiger Mann die Vaterschaft anerkennt um damit rechtlich der Vater zu sein.
Dann stolperte ich über eine Nachrichtenmeldung, daß mal wieder eine Mutter ihr Neugeborenes getötet hat.
Das löste in meinem kranken Hirn folgenden makabren Gedanken aus:
Kann man eigentlich posthum erklären, der Vater dieses vollkommen unbekannten Kindes einer vollkommen unbekannten Frau zu sein? Und damit von dem erhöhten Beitrag zur PV befreit werden?
Nur mal so als theoretischer Gedanke, was für Blüten unsere Gesetze treiben können... 
gesamter Thread:
- ein makabrer Gedanke... -
stiller Mitleser ;-),
30.01.2005, 17:00
- Re: ein makabrer Gedanke... -
Scipio Africanus,
30.01.2005, 17:11
- Re: ein makabrer Gedanke... - Nikos, 30.01.2005, 17:30
- Re: ein makabrer Gedanke... -
Odin,
30.01.2005, 18:31
- Re: ein makabrer Gedanke... -
stiller Mitleser ;-),
30.01.2005, 23:51
- Re: ein makabrer Gedanke... - Odin, 31.01.2005, 14:35
- Re: ein makabrer Gedanke... -
stiller Mitleser ;-),
30.01.2005, 23:51
- Re: ein makabrer Gedanke... - Quixote, 30.01.2005, 19:05
- Re: ein makabrer Gedanke... -
Scipio Africanus,
30.01.2005, 17:11