Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Wer will da noch als Mann eine Familie gründen?

ein weiterer Andreas, Monday, 24.01.2005, 19:44 (vor 7681 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Wer will da noch als Mann eine Familie gründen? von Christian am 24. Januar 2005 16:37:24:

Eine staatliche Behörde betreibt Umgangsboykott und kein Gericht, keine Institution stoppt diese Willkür. Es gibt keine anderen gerichtlichen Instanzen, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und eine Einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichtes zum Umgang haben den Vater und das Kind nicht zueinander gebracht.

Die Unterlaufens-Strategie wird vor dem Hintergrund der europ. Rechtsprechung und der des BVG keinen Bestand haben. Pflegeeltern und Jugendamt können nicht ad infinitum Krankheiten und ähnliches des Kindes vorschützen, sonst wird dies selbst wieder justiziabel. Wenn Görgülü hartnäckig bleibt - und darin ist nicht zu zweifeln, denn er hat über Jahre Ausdauer bewiesen - bekommt er denn Umgang, oder das Jugendamt wieder per BVG-Urteil eins eingeschenkt.

Der Fall müßte doch eigentlich eine Steilvorlage für die türkische Politik in der Sache ihres EU-Beitritts sein. Deutschland argumentiert ja immer mit der Menschenrechtsfrage. Das könnten die Türken mit Verweis auf den Fall Görgülü schön kontern. Damit wäre die Sache auch auf neues Niveau eskaliert.

Wenn ich mich recht erinnere, dann ist ein amerikanischer Justizminister mit Beschwerden unter Bezugnahme auf einschlägige Fälle deutscher Menschenrechtsverletzungen durch Unterlaufung des Umgangsrechts bei der damaligen Justizministerin Däubler-Gmelin vorstellig geworden. Ob das die Däubler-Gmelin so in Rasche brachte, daß sie kurz darauf mit ihrem Bush-Hitler-Vergleich entleiste?!

Honît soit qui mal y pense.

Gruß

Andreas


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