Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Mooshammers Hündchen

Nick, Monday, 17.01.2005, 01:45 (vor 7689 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Mooshammers Hündchen von Scipio Africanus am 16. Januar 2005 12:48:17:

N'abend Scipio!

"Wird hier nicht gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Hündchens verstossen ?"

Positiv!

Der Hund war minderjährig! Hunde werden nämlich nicht 18 Jahre alt [deshalb dürfen sie z.B. nicht wählen gehen und dürfen auch keinen Führerschein machen]. Es hätte also die Einwilligung von Herrn Mooshammer vorliegen müssen. Die wiederum konnte nicht mehr eingeholt werden, weil Herr Mooshammer... nun ja, ihr wißt schon.

Folglich war die Probenentnahme bei Daisy rechtswiedrig und darf vor Gericht nicht verwendet werden, auch nicht zur Begründung eines Anfangsverdachts. Herrn Mooshammer steht postum die Zahlung einer Entschädigung zu, wegen unerlaubtem Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht seines Hundes Daisy.

Die Münchner Ermittlungsbehörden haben gegen dieses Urteil Rechtsmittel eingelegt, weswegen die Sache alsbald dem Bundesgerichtshof zur höchstrichterlichen Entscheidung vorzulegen ist.

Die Speicherung und Verwendung der Daten des Iraners war übrigens rechtens, da es sich bei diesem nicht um einen Hund, sondern um einen Mann handelt.

Findet
der Nick


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