Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lösungsvorschlag zur Strafgleichheit von Männern und Frauen

T.Lentze, Thursday, 13.01.2005, 17:52 (vor 7692 Tagen) @ Ruth Teibold Wagner

Als Antwort auf: Leitantrag zur juristischen Neugestaltung der Vaterschaft von Ruth Teibold Wagner am 13. Januar 2005 09:10:05:

Sehr geehrte Frau Taubold-Wagner,

mit großem Intersse habe ich Ihren Leitantrag zur Neugestaltung der Vaterschaft gelesen. Demnach plädieren Sie für die Priorität biologischer Tatsachen (hier: Mutterschaft) über die sozialer (hier: Vaterschaft) und setzen damit in dankenswerter Deutlichkeit eine Tradition der jüngeren deutschen Geschichte fort.

Wie nun in diesem Forum bereits erwähnt wurde, sind Frauen als Strafgefangene immer noch deutlich unterrepräsentiert. Ja ein Männerrechtler wie Christian Pfeifffer soll sogar für die gänzliche Abschaffung von Frauen-Vollzugsanstalten eingetreten sein.

Nachfolgende Vorschläge erscheinen mir geeignet, diesem Problem dauerhaft und nachhaltig abzuhelfen:

1. Bekanntlich sind Dienstleistungen des Prostitutionsgewerbes für viele Männer nahezu unerschwinglich. Aber auch für die, welche sie sich leisten können, bedeutet ihre Inanspruchnahme häufig eine schmerzliche finanzielle Belastung. Und da die Ehe - genauer gesagt die Vaterschaft -zunehmend ein unkalkulierbares Risiko empfunden wird, ist anzunehmen, daß der Bedarf an besagten Dienstleistungen noch erheblich steigen wird.

2. Auf der anderen Seite ist es Strafgefangenen meist erlaubt, innerhalb des Vollzuges geringfügig entlohnte Tätigkeiten auszuüben. Bekannt ist z.B. das Tütenkleben. Da nun das Prostitutionsgewerbe in den Rang einer staatlich und versicherungsrechtlich anerkannten Erwerbstätigkeit aufgerückt ist, spricht nichts mehr dagegen, auch diese Erwerbsmöglichkeit in Frauen-Vollzugsanstalten - etwa als 1-Euro-Job - einzuführen.

3. Zwar würde die Bruttoentlohnung höher sein müssen, da eine Entlohnung dieser Dienstleistung, ähnlich wie beim Tütenkleben, nicht an die Erbringerinnen der Leistung direkt gezahlt werden kann. Doch nehmen wir an, der Stundenlohn würde im Ergebnis 5 Euro betragen, so wäre dies sowohl für den Kunden als auch für die Stäätin als Zuhälterin mit Sicherheit akzeptabel.

4. Die Folge eines solchermaßen günstigen Angebotes wäre eine immense Nachfrage. Damit wäre ein Anreiz geschaffen für die Errichtung zahlreicher neuer Frauen-Vollzugsanstalten, wodurch auch die Bauwirtschaft neue Impulse erfahren würde. Gemessen am Anteil der weiblichen Bevölkerung (52%) muß es sowieso mehr Haftanstalten für Frauen als für Männer geben.

5. Alles spricht jedoch dafür, die 52%-Quote mehr als zu erfüllen. Wie nämlich bekannt, verwirklichen sich Frauen am ehesten in den eigenen vier Wänden. Viele von ihnen sind sogar bereit, dafür hohe Unterhaltszahlungen zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang gewinnen gerade die Wände von Frauen-Haftanstalten eine besondere Bedeutung, da ihnen eine Atmosphäre der Solidität, der Sicherheit und des Vertrauens anhaftet.

6. Des Weiteren müßte der massenhaften Neubau von Frauen-Haftanstalten eine kulturbildnerische Wirkung entfalten, besonders durch den architektonischen und fassadenbezüglichen Aspekt. Es entstünde ein ausgesprochenes Rotlichtmilieu, durch welches die Grau-in-grau-Töne unserer Straßen eine heilsame Belebung erführen.

7. Widerstand ist nicht zu erwarten. Zwar könnte eingewandt werden, daß die Gynäkokratie, in welcher wir erfreulicherweise leben, eine Gleichstellung der Geschlechter einseitig im Sinne einer Befreiung der Frau anstrebt. Dieser Einwand beruht jedoch auf einem Mißverständnis, da gerade in einer gesteigerten Behausung, wie sie hier beschrieben worden ist, das Wesen des Weiblichen seine Befreiung erfährt.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lentze


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