Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Leitantrag zur juristischen Neugestaltung der Vaterschaft

Karl52, Thursday, 13.01.2005, 16:16 (vor 7692 Tagen) @ Ruth Teibold Wagner

Als Antwort auf: Leitantrag zur juristischen Neugestaltung der Vaterschaft von Ruth Teibold Wagner am 13. Januar 2005 09:10:05:

Es ist schön, dass sich die Menschen im Lande intensiv am politischen Diskurs auch über komplizierte Rechtsfragen beteiligen.

Moin, moin,

wenn ich den "Leitantrag" sehe, wird das wohl auch allerhöchste Zeit!

Ist das doch ein Zeichen für lebendige und gelebte Demokratie. Demokratie hat nicht nur im Parlament, in Parteien und bei Wahlen statt zu finden.

Hättet Ihr aber gerne, ihr Phrasendrescher und Heißluftballons. Ruhe ist doch nach wie vor die erste Bürgerpflicht; der "mündige" Bürger störtt doch nur!

Auch die einfache Bürgerin und der Mann auf der Straße ...

Ist der "Mann auf der Straße" kein Bürger? Rotz-grüne Zweiklassengesellschaft!?

Und das ist gut so.

Die Rotz-grüne Zweiteilung der Gesellschaft, oder wie? Beim Schwulsein kann ich mich ja sogar noch damit anfreunden.

Gerade das unterscheidet uns ja vom Obrigkeitsstaat. So wächst der demokratische Willensbildungsprozess von unten, gemäß dem Prinzip unseres Grundgesetzes: „Alle staatliche Gewalt geht vom Volke aus.“

Dann solltet Ihr Rotz-grünen das vielleicht allmählich mal zur Kenntnis nehmen! Es kann nur besser werden, wenn sich zonenweise mal wieder ein wenig Hirn ansammelt; man(n) wird ja bescheiden.

[...] Vaterschaftsfeststellungsverfahren schon länger[...] es handelt sich eo ipso um ein essentielles Frauenthema.

Männer sind nicht wichtig, oder? Naja, gnädigerweise dürfen wir ja zahlen und die Samenbänke füllen.

Aber gegen den Wind pissen, das werdet Ihr nie können!

Wir diskutieren das Thema schon lange vor einem tieferen, ethischen Hintergrund.

Getreu dem Motto: Wir wissen zwar nicht, um was es eigentlich geht, aber Hauptsache wir haben drüber geredet.

... aus dem Nähkästchen plaudern ...

1. Vaterschaft muss immer wieder auf dem neuesten Stand sozialwissenschaftlicher Forschung definiert werden. Vaterschaft ist ein dynamischer, kein ein für allemal feststehender Begriff wie z.B. Mutterschaft.

Watt iss? (Copyright J. v. d. Lippe) Vaterschaft ist eineindeutig: Wenn ich mit meiner Liebsten schnacksel und datt Mädel wird davon schwanger, bin ich der Vater unseres gemeinsamen Kindes mit allen Rechten und Pflichten, basta!
Ergänzend dazu läßt das BGB die Annahme eines Menschen an Kindes Statt zu, ebenso mit allen Rechten und Pflichten, basta!

An diesen Fakten ändert ein wie auch immer geartetes pseudowissenschaftliches Geschwafel -, Sozialwissenschaft ist keine exakte Wissenschaft sondern irgendwas wie Psychologie, wo jeder gerade das behaupten kann, was er gerade im Kaffesatz gelesen hat, basta!
Das mit der Mutterschaft ist mir zu religiös, sollte nach der Aufklärung in der Form nicht mehr schriftlich offengelegt werden.

2. Vaterschaft ist ein sozialer Topos, im Gegensatz zur Mutterschaft. Denn Mutterschaft ist biologisch gewiss - „mater certa“, wie der Lateiner sagt. Vaterschaft jedoch ist biologisch ungewiß: „pater incertus“. Vaterschaft wird einem Manne alleine über gesellschaftliche Konvention zugewiesen.

Da hat wohl im Biologie-Unterricht jemand zu heftig mit den Stricknadeln geklappert. Ich wähne mich umgeben von bohnernden Hamstern und knutschenden Elchen. Sorry Anderas, wenn ich sonen Quatsch lese, bleibt mir nur noch der Sarkasmus.

3. Zu Vaterschaft gehört als entscheidendes Kennzeichen die Sorge für das Kind.

Und die Mutter geht derweil zum Selbstfindungskurs, weil sie mit Eurem Quark nicht mehr klar kommt.

4. Sorge für das Kind kann nicht jeder Mann leisten.

Dafür hat die Biologie ja auch Männlein und Weiblein dafür vorgesehen. Rest siehe oben, Stricknadeln unn so ..

5. Die Frage, welcher Mann die Sorge für das jeweilige Kind am besten leisten kann, darf nicht der Staat entscheiden, sondern liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Mutter.

Der Mann ist der Lebensabschnittsgefährte und nachrangiger Zahlmeister, und jede Frau, die nach dritten Scheidung keinen Porsche fährt, ist doof!

6. Die Mutter selbst soll entscheiden dürfen, welcher Mann der Vater ihres Kindes sein soll. Dies entspricht einem modernen Verständnis von der Bedeutung des Individuums in der pluralistischen Gesellschaft.

Siehe Punkt 5.

7. Die Mutter legt die Vaterschaft eines geeigneten Mannes selbständig fest, indem sie diese beim Standesamt eintragen lässt.

Siehe Punkt 5.

8. Gegen diese Vaterschaftszuweisung kann eine Verweigerung des betreffenden Mannes nicht erfolgen, die auf fehlende „biologische“ Vaterschaft verweist. Vaterschaft ist eine rein soziale Angelegenheit, so wie Mutterschaft eine rein biologische Angelegenheit ist. Eine Vaterschafts-Zuweisungs-Verweigerung von Seiten eines Mannes soll mit Geldstrafe oder mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden.

Das erinnert mich an Mutterkreuz und Lebensborn aus unseligen Nazi-Zeiten, sorry.
Eine Vaterschaftszuweisung, den Begriff möge der geneigte Leser sich mal auf der Zunge zergehen lassen, datt iss schon 'n Dingen, geradezu eine Wuchtbrumme von Begrifflichkeit! Lese ich da gerade "Faschismus" an der Wand?

Den Rest kommentiere ich mal nicht weiter.

Aber: Wie oben, gegen den Wind pissen werdet Ihr nie können (wobei es unerheblich ist, ob die Beherrschung dieser Fähigkeit erstrebenswert sei)!

Mein Vorschlag an die Dame: Stricknadeln wieder rausholen oder bei E-bay ersteigern und mal versuchen 'ne Pfanne Bratkartoffeln zu kreieren, alternativ ein solides Kartoffelgratin mit 'ner Lammkeule und grünen Böhnchen dazu.

Gruß Karl


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