Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: "heute", ZDF, um 19 Uhr

XRay, Wednesday, 12.01.2005, 23:03 (vor 7693 Tagen) @ T.Lentze

Als Antwort auf: Re: "heute", ZDF, um 19 Uhr von T.Lentze am 12. Januar 2005 20:25:48:

d) grundsätzlich nach einer Geburt die Vaterschaft nicht anzuerkennen - das gibt dann auf jeden Fall einen gerichtlich angeordneten Test

Das ist doch die Lösung ! Für die Zukunft jedenfalls.

--------
Setzt aber voraus, daß eine Eheschließung unterbleibt.
Eheliche Kinder werden grundsätzlich dem Ehemann zugeordent.
Dieser kann die Vaterschaft also nur anfechten wenn er Gründe anführen kann....blabla...ansonsten gilt er als Vater ....basta.

Aber auch ohne Ehe wird natürlich kostspielig, wenn sich dann herausstellt, daß man(n) tatsächlich der Vater ist....

Aber es gibt ja vielleicht noch ne Möglichkeit...

Wenn Man(n) zeugungsunfähig ist, wegen Sterilisation..
Das dürfte doch wohl ein Anfechtungsgrund sein.
..hm.. da könnte doch vielleicht.. (pssst)

oder...

Wenn ein Farbiger mit einer Weissen ein Kind hat, und das Kind ist
bei den Grünen, vielleicht ist das dann ein Grund für die Anfechtung?
......grrrrrrr


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