Re: "Streit um Vaterschaftstests" bei Frontal 21-Darin Prof. Dr. Diez
Als Antwort auf: "Streit um Vaterschaftstests" bei Frontal 21 von Andreas (d.a.) am 11. Januar 2005 16:29:19:
TV-Tip: Frontal 21 (21.00 - 21.45 im ZDF) bringt heute nach Videotext-Vorschau auch einen Beitrag über den Streit um die Vaterschaftstests.
Sublime Aufforderung zum Ehebruch
Quelle:
http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/neues.htm
Prof. Dr. Walter Dietz
55276 Oppenheim
Sublime Aufforderung zum Ehebruch
Das Gesetzesvorhaben von Frau Justizministerin Zypries, das den Vorrang für Mütter und Kind proklamiert, zeigt, wie Kinder immer mehr als Alleineigentum ihrer Mütter betrachtet werden. Die Logik des Mein Bauch gehört mir wird dahingehend ausgeweitet, daß Väter kein Recht mehr haben sollen, die Identität der von ihnen versorgten Kinder zu prüfen. Faktisch ist dies eine Einladung zum Ehebruch, der für Frauen nun auch in dieser Hinsicht risikofrei gemacht werden soll. Mit Hilfe des Begriffs informationelles Selbstbestimmungsrecht werden Kinder und Pseudoväter in einer brisanten Situation des dauerhaften Betrugs gehalten. Dabei wird geltend gemacht, durch den Test werde eine intakte Familie destabilisiert. Intakte patchwork-families mag es geben; Kuckuckskinder können aber auch aufgrund ihrer besonderen Anlage eine Familie destabilisieren. Wenn ein Vater wegen eines begründeten Verdachts (insbesondre Auffälligkeiten in Aussehen und Verhalten) einen Test machen läßt, soll er nach dem Willen von Frau Zypries - entgegen der bestehenden Rechtslage (die immerhin noch einen gewissen Restrechtsschutz für Väter vorsieht, vgl. LG München I, 10.7.03, Az. 17HK o 344/03) - etwas Rechtswidriges tun. Da der Anteil von paternity fraud bei uns etwa 10-12% beträgt, in den USA sogar noch höher liegt (manche behaupten bis zu 30%), ist die Wahrscheinlichkeit, ein nicht authentisches Kind untergeschoben zu bekommen, wesentlich größer als z.B. die, einen falschen Fünfziger im Geldbeutel zu haben. Nach Frau Zypries gilt: Rechtsbruch begeht, wer prüft, denn er stört das gesunde Gemisch von Echtem und Falschen!
Diese äußerst perverse Logik gibt Frauen, die Männer hintergehen, eine große Rechtssicherheit. Sie sind faktisch frei in der Wahl ihrer Männer (Sexualpartner und Wahlväter ihrer Kinder); der Ehemann muß sowieso für sie aufkommen und geradestehen. Es liegt dann allein an der Frau, ob und wann sie es für richtig hält, den Betrug aufzudecken.
Unter den gegebenen Umständen ist Männern von einer standesamtlichen Ehe dringend abzuraten. Denn selbst als ggf. Nichtbetrogene unterstützen sie ein System mit, das höchst fragwürdig ist. Die rot-grüne Bundesregierung befindet sich hier (wie sonst auch, vgl. z.B. Art. 1 GG Embryonenschutz!) auf Kriegsfuß mit der bundesdeutschen Verfassung, die in Art. 6 den besonderen Schutz von Ehe und Familie gewährleistet haben will. Ein Förderprogramm für Ehebruch, Lüge und Versteckspiel, wie es Frau Zypries protegiert, ist hier nicht vorgesehen. Eine Ehe, die für den Mann zwar vielfältige Verpflichtungen impliziert, aber keinen Rechtsschutz (nicht einmal die außergerichtliche Kontrollmöglichkeit der Vaterschaft seiner Kinder) ist im Kern als unsittlich anzusehen. Ob Treue und Ehrlichkeit in der Ehe vorherrschen, verkommt hier zur reinen Privatangelegenheit der Frau. Faktisch betrügt eine Frau jedoch durch paternity fraud aber nicht nur ihren Wahl- und Zahlvater sowie das Kind, sondern auch sich selbst und ggf. die anderen Kinder der Familie. Nicht weniger schlimm wiegt darüberhinaus der Betrug der Vatergefühle, die der Mann investiert. Solchem Betrug nun legislativ Vorschub zu leisten, zeigt ein völlig undiskutables Rechtsverständnis seitens der Justizministerin.
Aber geht es überhaupt noch um den Schutz der Familie und nicht vielmehr um die Durchsetzung eines militanten Feminismus, dem die Männer und Kinder einer mehr und mehr vaterlosen und moralisch verwahrlosten Gesellschaft egal sind, solange dem Staat daraus keine unmittelbaren Lasten erwachsen?
25.06.2004
Prof. Dr. W. Dietz
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