Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ich noch mal...

Martin (d. e.), Saturday, 08.01.2005, 20:04 (vor 7697 Tagen) @ Monika

Als Antwort auf: Re: Welche Einstellung hat das Familienministerium ......diese von Monika am 08. Januar 2005 06:47:12:

Genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden.

Das ist für mich der zentrale Punkt der Doppelmoral. Betroffener ist neben dem Mann nur das Kind, in der Regel Säugling oder Kleinkind, das ohnehin vollständig von den Eltern fremdbestimmt wird: Die entscheiden, was das Kind isst, was es anzieht, wo es sich wann aufhält, mit was es spielt, mit wem es umgeht, wann es zum Arzt muss, wie es therapiert wird etc. Auch "sensible" Daten wie Blutgruppe, Krankheitsgeschichte, Impfungen etc. werden ungefragt erfasst und gespeichert. Und nun kommen die mit "Informationeller Selbstbestimmung" des Kindes. Verlogener geht's nicht mehr!

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