Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: allgemeiner Unterhaltsstreik ist aussichtslos

MeckMax, Saturday, 11.12.2004, 11:23 (vor 7726 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: allgemeiner Unterhaltsstreik ist aussichtslos von Ferdi am 10. Dezember 2004 23:09:20:

Hi Ferdi

Hier ein Text, der bei 3Sat auf der Web zu finden ist:
Daran, das mitlerweile über zwei Millionen Väter betroffen sind, die ihre
Kinder kaum noch zu sehen bekommen, ist erkennbar, wie der Druck aussehen würde.
Dem gegenüber steht diese eigentlich kleine Gruppe, die einseitig von Berlin der Fokus auf den Zahlesel gelegt hat.
Die Unsicherheit des Einzelnen würde jedoch in der Masse aller verschwinden.

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Väter von Trennungskindern dürfen ihren Nachwuchs oft bestenfalls nur noch für wenige Stunden sehen, aber sie werden kräftig zur Kasse gebeten.

In Deutschland leben über vier Millionen Trennungskinder. Zwei Millionen davon wird der Kontakt zu einem Elternteil, meistens dem Vater verweigert. Ein Jahr nach der Trennung verliert rund die Hälfte aller Väter den Kontakt zum Kind. Und die Scheidungsrekorde führen zu immer mehr Dauerfehden um die Kinder. Das neue Kindschaftsrecht macht das gemeinsame Sorgerecht für verheiratete Eltern zwar zum Regelfall, dennoch kann der Vater nach einer Trennung von der Teilhabe am Leben ausgeschlossen werden - über das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Seit dem 1.Juli 1998 hat jedes Kind ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umgang - ganz gleich, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Doch die Diskrepanz zwischen Gesetz und Wirklichkeit ist groß. Das Umgangsrecht scheitert oft an der Durchsetzbarkeit. Es wird torpediert, indem Mütter Kinder dauerhaft gegen den Vater aufbringen oder Vorwürfe in den Raum stellen.

Die Verhängung von Zwangsgeldern gegen umgangsvereitelnde Mütter geht oft fehl wegen der Finanzlage. Zwangshaft wird so gut wie nie verhängt. Der Zwang, für die Kinder aufkommen zu müssen ohne mit ihnen zusammen zu sein, verbittert die Väter.

Besonders betroffen: Unverheiratete Väter: Ledige Mütter haben den natürlichen Anspruch auf das alleinige Sorgerecht. Den Müttern wird es dadurch besonders leicht gemacht, das Umgangsrecht des Vaters zu torpedieren. Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2002 diesem Zustand seinen vorläufigen Segen gegeben - dem Gesetzgeber gab es auf den Weg, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten.

Wegen Menschenrechtsverletzung hat der Europäische Gerichtshof in Straßburg Deutschland schon mehrfach verurteilt - zu Schadensersatz an ausgebootete ledige Väter. Eine vaterfreundliche Rechtsprechung, an die sich die deutsche Justiz nicht gebunden fühlt - obwohl Deutschland die Menschenrechtskonvention unterschrieben hat.

Das Bundesministerium der Justiz prüft nun auf Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni 2004, ob es unverheirateten Vätern per Gesetz den Zugang zur gemeinsamen Sorge geben will - notfalls auch gegen den Willen der Mutter. In ein konkretes Gesetzgebungsverfahren ist die Prüfung bislang nicht gemündet.

In der Stadt Cochem wird das neue Kindschaftsrecht ernst genommen, das das gemeinsame Sorgerecht zur Regel macht. Familienrichter Jürgen Rudolph zwingt zerstrittene Eltern bei Belangen der Kinder zum Konsens. Eine funktionierende Lösung der Konflikte, an der alle Professionen zusammenarbeiten.

Quelle: Nur noch zahlen

Gruß back
MeckMax


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