Re: vorschnell geurteilt
Als Antwort auf: vorschnell geurteilt von Peter am 06. Dezember 2004 20:27:03:
Hallo Peter,
beim Vergleich der Gesichter von Kind und Vater sehe ich schon die Möglichkeit einer Klärung der Verwandtschaft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, das heißt, als Vaterschaftstest ist diese Methode vielleicht geeignet (ab einem gewissen Alter des Kindes). Nur von den Eltern auf ungeborene Kinder zu schließen halte ich für weit hergeholt. Genau so wenig kann man von den gen. Fingerabdrücken der Eltern auf den des Kindes schließen, weil es eben Millionen Kombinationsmöglichkeiten gibt.
Martin
gesamter Thread:
- Vaterschaftstest bald per Foto -
Peter,
06.12.2004, 16:03
- Schwachsinn! -
Martin,
06.12.2004, 19:49
- vorschnell geurteilt -
Peter,
06.12.2004, 22:27
- Re: vorschnell geurteilt - Martin, 06.12.2004, 23:59
- Re: vorschnell geurteilt - Odin, 07.12.2004, 13:41
- vorschnell geurteilt -
Peter,
06.12.2004, 22:27
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Martin,
06.12.2004, 19:49