Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Massengentests: Wie würdet ihr euch verhalten?

Paul, Tuesday, 30.11.2004, 14:00 (vor 7737 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Massengentests: Wie würdet ihr euch verhalten? von Odin am 30. November 2004 11:35:39:

Viertens weiß ich ja, daß ICH nicht der Täter bin.

Na, da wirds schon schwierig. Was machst Du, wenn Du mit der evtl. ermordeten Frau die Nacht vorher im Bett warst?

Das ist genau das Problem. Je besser die Nachweismethode wird, desto weniger genetisches Material braucht man, um eine Verbindung zwischen (vermeintlichem Täter) und Opfer herzustellen. Zusammen mit der "Unfehlbarkeitsaura" des gen. Fingerabdrucks ergibt sich so unter Umständen eine verhängnisvolle Kombination. Denn man wird letzendlich bei jedem Opfer mit entsprechenden Methoden genetisches Material von diversen anderen Personen finden können. Weitere Beispiele sind denkbar: Jemand bleibt mit seinen langen Haaren im Klettverschluss der Jacke einer anderen Person im dichten Gedränge hängen, die kurz daraufhin ermordet wird. Oder: Spaziergänger wirft eine speichelbehaftete Zigarette weg, kurze Zeit später passiert an diesem Ort ein Verbrechen - etc. Aufgrund dieser Tatsache und der Logik muss die Aussagekraft eines Gentests ALLEIN stark angezweifelt werden. Aber wegen der (von der Wissenchaft wohl auch gepflegten) "Unfehlbarkeitsaura" treten zusätzliche Verdachtsmomente wie Motiv und Möglichkeit zur Tat wohl immer mehr in den Hintergrund. Das Problem ist: Fehlurteile aufgrund dieser - logisch mangelhaften - Vorgehensweise werden vermutlich kaum aufgedeckt. Denn es gilt ja "ich weiss nicht, was ich nicht weiss."

Gruss,
Paul

PS: Abgesehen von menschlichem Versagen - also z.B. falsche Beschriftung einer Probe bei einem Massentest, was übrigens schon vorkam* - ist auch der Test selbst alles andere als 100% sicher, jedenfalls, wenn die Menge des Material sehr gering ist - so die Aussage einer befreundeten Biologin.

* Soweit ich weiss, konnte die Unschuld hier aufgrund eines privat finanzierten Gegentests bewiesen werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen solchen 2. Test besteht nämlich meines Wissens nicht. Wer sich den also nicht leisten kann...


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