Anwaltszwang; Erstberatung
Als Antwort auf: Re: Änderungen im Unterhaltsrecht von Frank(der andere oder auch Quixote) am 27. November 2004 18:00:29:
Gleichzeitige Gesetzesinitiative, Amtsgerichte sollen abgeschafft werden. Das bedeutet aber auch, dass dann ein Landgericht die erste Instanz ist. Landgerichte sind aber anwaltpflichtig.
Es soll nur noch eine Tatsacheninstanz geben, was aber nicht unbedingt heißt, dass in dieser Anwaltszwang herrschen soll.
Eine Erstberatung laut § 20 BRAGO liegt aber schon bei 180,- zuzüglich Steuern.
Nein, sie liegt bei maximal 180 (plus USt). Seriöse Rechtsanwälte bleiben hier regelmäßig erheblich darunter.
Ich bin damals mal auf eine Hippe reingefallen, nach der Scheidung. die verkaufte mir ein abschliessendes Gespräch, in dem ich SIE mit Infos versorgte, die sie nicht mal kannte
als Erstberatung. Die berechnete mir für meine Informationen DM 406,-. Ich bat um Aufschub (sechs Wochen bis Urlaubsgeld) war auch klar. Dann kam aber Mahnbescheid, noch mal DM 85,-
Du bist auf eine Betrügerin reingefallen. Wenn sie Dir Aufschub gewährt hat, darf sie Dir keinen Mahnbescheid schicken.
Gruß,
Daddeldu
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- Änderungen im Unterhaltsrecht -
Odin,
27.11.2004, 12:30
- Re: Änderungen im Unterhaltsrecht -
Frank(der andere oder auch Quixote),
27.11.2004, 20:00
- Anwaltszwang; Erstberatung - Daddeldu, 29.11.2004, 18:08
- Re: Änderungen im Unterhaltsrecht -
Frank(der andere oder auch Quixote),
27.11.2004, 20:00