Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Änderungen im Unterhaltsrecht

Frank(der andere oder auch Quixote), Saturday, 27.11.2004, 20:00 (vor 7740 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Änderungen im Unterhaltsrecht von Odin am 27. November 2004 10:30:16:

Hallo Odin,

gleichzeitige Gesetzesinitiative, Amtsgerichte sollen abgeschafft werden.
angeblich, weil zu viele Streithanseln wegen Nachbars Gartenzwerge klagen, oder weil die gerichte mit sonstigen , eigentlich schiedsrichterlich zu behandelnden Fällen überflutet werden.
das bedeutet aber auch, dass dann ein Landgericht die erste
Instanz ist.
Landgerichte sind aber Anwaltpflichtig.
Amtsgeriche bei Familienrecht ausser Scheidung und scheidungsfolgverhandlungen sind nicht anwaltpflichtig.
Bislang kann ein vater der sich reinkniet, einiges lernen und sich selbst vor allem was Dinge wie Sorgerecht und Umgangsrechte betrifft, vertreten.
Mach ich auch.
gerichtskosten sind oft lächerlich gering, im vergleich mit den Anwaltgebühren.
Da Väter schlechte Karten haben, oft, im Familienrecht, aber gleichzeitig oft PKH bei Bedürftigkeit mit zeitgleichem mangel an aussicht auf Erfolg , abgelehnt wird, entledigt man sich hier galant den Hartnäckigen Männern die Rechte einfordern welche sie noch immer zu haben meinen.

denn, gilt nicht die PKH (fester Satz für den Prozess geht an den anwalt. und der ist nicht so hoch), So müsste der Vater auf Honorarbasis einen Anwalt beauftragen.
eine erstberatung laut §20 BRAGO liegt aber schon bei €180,- zuzüglich steuern

es fängt an, sich für den RA überhaupt zu rechnen.

Ich bin damals mal auf eine Hippe reingefallen, nach der scheidung. die verkaufte mir ein abschliessendes Gespräch, in dem ich SIE mit Infos versorgte, die sie nichtmals kannte...als erstberatung.

die berechnete mir für meine Informationen DM 406,-

Ich bat um aufschub (sechs wochen bis Urlaubsgeld) war auch klar.

dann kam aber mahnbescheid , nochmal DM 85,-

Teures Vergnügen....

Gruss frank

BRAGO §20


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