Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben

Ekki, Tuesday, 09.11.2004, 23:30 (vor 7758 Tagen) @ Garp

Als Antwort auf: Sexelle Belästigung durch Frauen darf es nicht geben von Garp am 09. November 2004 18:03:53:

1) Das Verlangen der Frau ist vollkommen verständlich.

2) Nach Auffassung der überwältigenden Mehrheit der Männer sollte Sex nicht etwa eine "eheliche Pflicht" sein, sondern ein Vergnügen, das vor, während, außerhalb und nach der Ehe[/i] stattfindet.

3) Ob die obige Auffassung wohl bei Ehefrauen auf viel Toleranz stoßen wird?

4) Eine entsprechende Aktion eines Mannes - ob nun offen im Schwimmbad oder heimlich sonst irgendwo - würde, sobald sie der (Beinahe-)ehefrau zu Ohren käme, sofort zum Platzen der Hochzeit führen.

5) Für viele Männer gälte wahrscheinlich das Gleiche (Es wäre interessant, zu erfahren, wie sich der Bräutigam in spe der Dame aus dem Artikel verhalten hat!). Angesichts von Pkt. 2 wird man diesen Männern allerdings eine unerträgliche Doppelmoral attestieren müssen.

6) Das einzig wirklich Kranke[/i] an der Aktion der Dame aus dem Artikel war die Art und Weise[/i], wie sie sie durchgezogen hat. Die hätte doch mit einem Augenaufschlag einen beliebigen unbegleiteten Badegast dazu gekriegt, sie nach dem Schwimmen irgendwo flachzulegen. (Oder war sie dermaßen potthäßlich, daß diese Option entfiel?)

Abschlußfrage:

Ob die Menschen sich wohl noch irgendwo sonst so viel überflüssige Probleme machen wie beim Sex?[/i]

Gruß

Ekki


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