Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Sorgerecht: europäisches Recht nicht bindend

Hetzi, Tuesday, 19.10.2004, 18:59 (vor 7779 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Sorgerecht: europäisches Recht nicht bindend von Peter am 19. Oktober 2004 14:27:41:

Ich habe Verstaendnis fuer die Entscheidung des Verfassungsgerichtes. Dem Gerichtshof fuer Menschenrechte ist ja nicht durch Verfassungsaenderung die Obergewalt ueber das deutsche Rechtswesen uebertragen worden.

Im gewissen Sinne hat der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Obergewalt ueber das Rechtswesen aller Unterzeichnerstaaten. Wenn dem nicht so waere und Beschluesse vom EGMR nicht bindend waeren, so waere dieser Gerichtshof ueberfluessig, da ohne Kompetenz.

Wenn nun der Beschluss des Gerichtshof fuer Meschenrechts in dieser Sache als bindende Entscheidung formuliert wurde und sich deutsche Richter ueber diese Entscheidung hinwegsetzen, so verstoesst diese gegen die Rechtsgrundlagen des EGMR.

Ich habe allerdings eine Wissensluecke zum Menschenrechtsgericht: Wer bestellt die Richter fuer dieses? Sind seine Beschluesse Teil des EU-Rechts, oder sind sie der Europaversammlung zuzuordnen?

Nein, der EGMR ist keine EU-Institution, genaueres im Link

Hetzi

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte


gesamter Thread:

 

powered by my little forum