Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Sorgerecht: europäisches Recht nicht bindend

Sven75, Tuesday, 19.10.2004, 16:20 (vor 7779 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Sorgerecht: europäisches Recht nicht bindend von Andreas am 19. Oktober 2004 12:51:18:

"Die Karlsruher Richter hielten fest, die Menschenrechtskonvention rangiere unter dem Grundgesetz und diene letztlich "als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite von Grundrechten". Das Grundgesetz erstrebe zwar die Einfügung Deutschlands in die Rechtsgemeinschaft friedlicher und freiheitlicher Staaten, "verzichtet aber nicht auf die in dem letzten Wort der deutschen Verfassung liegende Souveränität", heißt es in dem 35-seitigen Beschluss. Damit mahnten die Karlsruher Richter letztlich auch den Menschenrechts-Gerichtshof, zurückhaltend mit seinen Kompetenzen umzugehen."

Diese Aussage sollte man jedem Mann in Deutschland in die Wiege legen, auf dass er das auch nie vergesse: Die Menschenrechte rangieren unter dem Grundgesetz. Was im Umkehrschluss nichts anderes bedeutet, dass unsere Verfassung den europäischen Menschenrechten nicht genügt. Eine Unverschämtheit ist es zudem noch, dass ausgerechnet die Hüter dieser Verfassung Staaten wie der Türkei Menschenrechtsverletzungen vorwerfen und im gleichen Atemzug dem Menschenrechtsgerichthof indirekt raten, sich aus den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland herauszuhalten, da gewollt.

Ich habe nur noch Mitleid für die übrig, die in diesem Lande noch Kinder zeugen wollen, obwohl vielfach erwiesen ist, dass sie von diesem Land ja doch nur als Unterhalts- und Zeugungssklaven gesehen und gewollt sind, die keinerlei Rechte aber sehrwohl Pflichten an ihren Kindern haben und demnächst nichtmal mehr erfahren dürfen, ob es überhaupt ihr Kind ist.

Laßt diese Femokratie ruhig aussterben. Es ist nicht schade um ein Volk, das die Hälfte seiner Bevölkerung so offensichtlich mit Füßen tritt, nur um die staatlichen Pfründe zu sichern.


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