Als Antwort auf: Vater will Sohn zurück von Odin am 31. August 2004 10:11:20:
Hallo Odin
Vater will Sohn zurück
Ein Italiener hat vor der Schweizer Botschaft in Rom einen Hungerstreik begonnen. Er fordert seinen Sohn zurück, der ihm nach der Scheidung von seiner Schweizer Frau zugesprochen worden war.
«Ich werde meinen Hungerstreik so lange fortsetzen, bis ich meinen Sohn wiedersehe», sagte der Arzt der italienischen Agentur ansa. Mehrere italienische Organisationen von getrennt lebenden Eltern solidarisierten sich mit dem Mann und organisierten ein «sit-in».
Die Affäre hatte in Italien bereits mehrmals für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann ist Sportarzt und war mit einer früheren Schweizer Radrennfahrerin verheiratet.
Das ist IMHO die Fortsetzung eines Falls, der im Zusammenhang mit dem Haager Rueckfuehrungsabkommen in diesem Forum schon vor ueber einem Jahr diskutiert wurde (Link untenstehend). Die Positionen von Ruth-Gaby Vermot und Vreni Hubmann sind recht interessant: sie schwafeln vom Kindeswohl und verkennen dabei, dass eine illegale Mitnahme von Kindern am allerwenigsten dem Kindeswohl dient.
Nach der Trennung des Paares, das in der Toskana gelebt hatte, wurde der Sohn dem Vater zugesprochen. Bei einem bewilligten Besuch Ende letzten Jahres nahm die Mutter das Kind mit in den Kanton Luzern, wo sie wohnte. Seither ist sie unauffindbar.
Bezeichnend scheint mir v.a. der obige Abschnitt. Die Mutter 'nahm das Kind mit' - wie einen Gegenstand, den sie als ihr Eigentum betrachtet. Was als widerrechtlich gilt, sofern eine Staatsgrenze dazwischen liegt, ist im (nicht nur schweizerischen) Inland laengst alltaegliche Praxis. Das Schweizer Bundesgericht hat uebrigens schon vor ueber einem Jahr im Sinne des Haager Rueckfuehrungsabkommens entschieden. Frau Hunkeler hat ihr Kind eben nicht einfach 'mitgenommen', wie es so schoen wertneutral heisst, sondern vielmehr widerrechtlich entfuehrt; deshalb muss sie sich mit ihrem Kind auch verstecken, ansonsten wuerde sie von der Schweizer Polizei festgenommen und das Kind nach Italien zum Vater (dem ordentlichen Sorgerechtsinhaber) zurueckgefuehrt. Es ist zu befuerchten, dass die Kindesmutter mit ihrem widerrechtlichen Tun durchkommt, sofern es ihr gelingt den Kleinen lange genug vor den Schweizer Behoerden zu verstecken. Irgendwann wird der Sohn sich in der Schweiz derart akklimatisiert haben, dass es unzumutbar erscheint, ihn nach Italien zurueckzubringen - Rechtspositivismus in Reinkultur.
Ausserdem scheint Frau Hunkeler ihren Sohn schon zum zweiten Mal entfuehrt zu haben: das erste Mal im Herbst 2002 und nochmals Ende 2003. Oder hat der Schreiber der Artikels womoeglich schlecht recherchiert oder sich in der Jahreszahl vertan?
Gruss
Maesi
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