Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Finde ich richtig

Daddeldu, Thursday, 22.07.2004, 21:18 (vor 7868 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Voller Unterhalt trotz Teilzeit von Andreas am 22. Juli 2004 13:59:27:

Hallo,

also ich finde dieses Urteil richtig. Es ist auch, anders als der Artikel behauptet, nicht bahnbrechend sondern völliger Standard. Wer unterhaltspflichtig ist, darf sich dem nicht entziehen. Er hat eine Erwerbsobliegenheit, und wenn er diese vorsätzlich verletzt, läuft der Unterhalt in der alten Höhe weiter, d. h. die Unterhaltspflicht ändert sich nicht. Das ist ein ganz alter Hut und, wie ich meine, auch selbstverständlich.

Am Unterhaltsrecht ist vieles sehr, sehr ungerecht, vor allem in der Praxis, aber dieser Punkt ist es nun gerade nicht.

Mit netten Grüßen

Daddeldu


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