Voller Unterhalt trotz Teilzeit
Wer seine Arbeitszeit reduziert und gleichzeitig beispielsweise eine Ex-Frau versorgen muss, kann Probleme bekommen.
Die freiwillige Altersteilzeit eines Beamten rechtfertigt nicht, dass wegen der verringerten Bezüge auch seine Unterhaltszahlung geringer wird. Dies hat das Koblenzer Oberlandesgericht entschieden. (AZ 13 UF 656/03). Der Beamte habe sich schließlich freiwillig für die Altersteilzeit und die damit verbundene Verringerung seines Einkommens entschieden, begründeten die Richter das Urteil. Das dürfe nicht zu Lasten unterhaltsberechtigter Personen gehen.
Die Kammer wies mit dem grundlegenden Urteil die Klage eines Beamten ab, der sich wegen eines früheren Bandscheibenvorfalls für die Altersteilzeit entschieden hatte. Die Richter hielten dem Kläger vor, er habe damit seine Erwerbspflichten verletzt. Den Hinweis auf die Krankheit ließen die Richter nicht gelten, da der Kläger danach noch über Jahre uneingeschränkt weitergearbeitet hatte. Den vom Gesetzgeber verfolgten arbeitsmarktpolitischen Zweck wertete das Gericht in diesem Zusammenhang als unerheblich.
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- Voller Unterhalt trotz Teilzeit -
Andreas,
22.07.2004, 16:59
- Re: Voller Unterhalt trotz Teilzeit - Christian, 22.07.2004, 18:21
- Finde ich richtig -
Daddeldu,
22.07.2004, 21:18
- Re: Finde ich richtig - Christian, 22.07.2004, 21:37
- Finde ich eine Sauerei -
Andi,
22.07.2004, 21:38
- Re: Finde ich eine Sauerei - Max, 23.07.2004, 13:41
- Re: Finde ich richtig - Morb, 22.07.2004, 22:35
- Re: Finde ich richtig - Bruno, 23.07.2004, 14:36
- Re: Voller Unterhalt trotz Teilzeit - MeckMax, 23.07.2004, 01:44