Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Brief ans BM für alle außer einsame Männer zwischen 20 und 60

Martin, Friday, 16.07.2004, 00:23 (vor 7875 Tagen)

Folgendes Schreiben ging (natürlich mit meinen Daten) ans BMFSFJ (kann man da nicht mal 'ne Abkürzung finden...?)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß, Sie kriegen viel kritische Post zum Thema. Das ist gut und notwendig, denn das verdeutlicht den Handlungswillen einer immer größer werdenden denkenden und daher entsetzten Minderheit im Land!

Ich beziehe mich auf eine Stellungnahme von Ihnen u. a. zur Wehrpflicht, die nun schon mehrmals unabhängig voneinander in Netzwerken auftaucht und in der die einseitige Wehrpflicht nur für Männer wieder verteidigt wird.

Darin bezieht man sich lapidar auf einen Paragraphen 12a des GG, der das eben so vorsehe. Dieser Verweis auf die Gesetzeslage als Sachzwang muss im Zeitalter von ständigem Anmahnen neuer Gesetze und Verordnungen zur "Gleichstellung" und deren Durchsetzung durchaus drollig erscheinen. Mal werden die Gesetze umgepflügt, um vermeintliche Missstände zu beseitigen, mal werden steinzeitliche Zustände auf Biegen und Brechen mit Hinweis auf die in Marmor gehauenen Gesetze konserviert. Wie man's gerade braucht, eben.

Weiter wird sinngemäß darauf verwiesen, dass Frauen mehrheitlich freiwillig soziale Dienste in Ehrenämtern und Familie leisten. Was die Familie betrifft, so sollte jeder Partnerschaft selber überlassen werden, wie die Aufgaben verteilt werden. Ehrenämter, ob sozial oder sonst wie gemeinnützig, werden von beiden Geschlechtern ausgeübt. Eine etwaige(!) leichte Überzahl eines Geschlechtes ist wohl kaum geeignet, eine derart geschlechterspezifische Ungleichbehandlung bei der Wehrpflicht zu rechtfertigen.

Darüber hinaus leisten auch viele Frauen keine sozialen Dienste (ihr gutes
Recht), weder ehrenamtlich noch in der Familie (da Single), sondern widmen sich dem Beruf. Andererseits leisten auch viele Männer solche Dienste.
Warum muss Karrierefrau X. nicht zur Bundeswehr? Weil eine gewisse Anzahl
anderer Menschen gleichen Geschlechtes einen imaginären Dienst leisten? Was geht das X. an? Und warum muss der ehrenamtliche Helfer Y. zum Bund? Weil eine gewisse Anzahl anderer Menschen gleichen Geschlechtes keinen Dienst leisten? Was geht das Y. an?

Hier wird wieder mal dreist Individualrecht zu Kollektivrecht gemacht. Zum Recht eines Kollektives, das keine Solidargemeinschaft, sondern eine biologische Zufallsgemeinschaft ist. Nicht ein Geschlecht kann benachteiligt, nur eine Person kann benachteiligt werden, wegen ihres Geschlechtes. Und das ist es, was das GG verbietet "Niemand (!) darf wegen ... benachteiligt ... werden" Aber wie gesagt: Immer mehr denkende, vernünftige Menschen durchschauen die Machenschaften.

Mit freundlichen Grüßen

Martin


gesamter Thread:

 

powered by my little forum